Foto: © ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH
FASSADE - Aktuell | Juni 2026
Vertrauen als Fundament, Innovation als Auftrag
ASSA ABLOY feiert 2026 das 100-jährige Jubiläum der Traditionsmarke IKON
Im Rahmen des Tages der offenen Tore gab das PfB die Anerkennung als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle bekannt. (Foto: © PfB)
November 2021
Das Prüfzentrum für Bauelemente KG (PfB) ist nun auch als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle anerkannt.
Sogenannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen – kurz PÜZ-Stellen – sind unparteiliche Drittstellen und tragen dazu bei, dass Bauprodukte den nationalen Anforderungen entsprechen und sicher verwendet werden können.
Neben der Unparteilichkeit sind ausreichende technische Kompetenz und Erfahrung sowie geeignete Räumlichkeiten und technische Ausrüstung Grundvoraussetzung, um diese Anerkennung zu erhalten.
In der ersten Anerkennungsphase als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle wurde der Bereich der Feuerschutzabschlüsse nach Zulassungsnummern Z-6.20... durchgeführt. Zusammen mit entsprechenden Notifizierungen nach Bauproduktenverordnung erhalten die Hersteller nun auch vom PfB die Möglichkeit, Feuerschutzabschlüsse sowohl in der Außen- als auch in der Innenanwendung zertifizieren zu lassen.
Neben diesen Anerkennungen bietet das PfB auch ein breitgefächertes Prüfportfolio als nach Landesbauordnung anerkannte Prüfstelle in den Bereichen:
- Innentüren, an die Anforderungen hinsichtlich des Schallschutzes gestellt werden (ausgenommen Feuer- und Rauchschutzabschlüsse)
- Rollladenkästen mit Anforderungen an den Wärme- und Schallschutz
- Türen und Tore als Rauchschutzabschlüsse (ausgenommen Vorhänge)
- vorgefertigte absturzsichernde Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit
- Bauarten für absturzsichernde Verglasung mit versuchstechnisch ermittelter Tragfähigkeit
Weitere Informationen: www.pfb-rosenheim.de
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