Gemäß der britischen Regierung ist die Verwendung bestehender Prüfzeugnisse einer EU-Prüfstelle auch für Bauprodukte im AVCP System 3 bis zum 31.12.2022 möglich.

Gemäß der britischen Regierung ist die Verwendung bestehender Prüfzeugnisse einer EU-Prüfstelle auch für Bauprodukte im AVCP System 3 bis zum 31.12.2022 möglich. (Foto: ift Rosenheim, ©lazyllama – stock.adobe.com)

UKCA-Zeichen: Historische Daten bis Ende 2022 nutzbar

Die Prüfergebnisse einer EU-Prüfstelle, die bis zum 31. Dezember 2022 ermittelt wurden, können als historische Daten genutzt werden.

Ab dem 1.1.2023 müssen Hersteller in der EU ihre Bauprodukte beim Export nach Großbritannien mit dem UKCA-Zeichen kennzeichnen. Die hierfür notwendigen Prüfzeugnisse und Konformitätsnachweise müssen dann von einer britischen Stelle sein oder anerkannt werden. Offen war bislang, ob vorhandene Prüfzeugnisse auch für Produkte im AVCP System 3 verwendet werden können (historische Daten). Gemäß der britischen Regierung ist dies nun möglich.

Auf der Website www.gov.uk heißt es hierzu "Where a product has already been tested by an EU-recognised notified body to meet the requirements of AVCP System 3 before 31 December 2022 it will not need to be re-tested before the UK mark can be affixed." Alle Hersteller mit Exporten nach UK sollten diese Zeit nutzten, um neue Produkte oder Produktvarianten noch bis zum 31.12.2022 durch eine europäische notifizierte Prüfstelle (notified body) prüfen zu lassen.

Das ift Rosenheim hat die notwendigen technischen und organisatorischen Vorbereitungen getroffen, um auch kurzfristige Prüftermine zu realisieren. "Für Prüfungen nach dem 1.1.2023 können die notwendigen Konformitätsnachweise für das UKCA-Zeichen gemeinsam mit BSI und UL realisiert werden", so Michael Breckl-Stock (CTO ift Rosenheim).

Übergangsfristen geschaffen

Die praktischen Probleme und Wirren des Brexit betreffen alle Hersteller und Händler in der EU, die Bauelemente und Baustoffe von der EU nach Großbritannien exportieren wollen, aber auch die britischen Baufirmen und Bauherren selbst.

Deshalb hat die britische Regierung Übergangsfristen geschaffen, so dass Hersteller bis zum 31.12.2022 ihre Produkte noch mit dem CE-Zeichen auch in UK in den Verkehr bringen können. Grundlage für das CE-Zeichen sind Zertifikate, Prüfberichte und unterstützende Unterlagen einer europäischen Prüfstelle (notified body). Ab dem 1.1.2023 braucht ein Hersteller von Baustoffen und Bauelementen aber britische Konformitätsnachweise für das UKCA-Zeichen. Grundsätzlich müssen diese Nachweise von einer anerkannten Stelle in Großbritannien (UK Approved body) erbracht oder anerkannt sein.

Wichtig ist die Frage, ob für das UKCA-Zeichen auch bestehende Prüfzeugnisse einer EU-Prüfstelle genutzt werden können. Für Produkte im AVCP System 1 (bspw. Bauprodukte mit Brandschutzanforderungen) wurde schon frühzeitig festgelegt, dass bestehende Prüfergebnisse ("historische Daten") als Basis herangezogen werden können, weil die Produkte auch einer Fremdüberwachung unterliegen.

Zeit und Kosten sparen

Für Produkte im AVCP System 3 war dies bisher nicht möglich. Gemäß einer aktuellen Information der britischen Regierung ist dies nun aber zulässig. Auf der Website www.gov.uk/guidance/construction-products-regulation-in-great-britain heißt es hierzu "Where a product has already been tested by an EU-recognised notified body to meet the requirements of AVCP System 3 before 31 December 2022 it will not need to be re-tested before the UK mark can be affixed."

Wurde also ein Bauprodukt vor dem 31. Dezember 2022 von einer in der EU anerkannten benannten Stelle (notified body) auf die Erfüllung der Anforderungen des AVCP-Systems 3 geprüft, muss diese nicht erneut geprüft werden, um das britische UKCA-Kennzeichen anbringen zu können. Hersteller von Bauprodukten, die gerade neue Produkte oder Produktvarianten entwickeln, sollten dieses Zeitfenster nutzen.

Denn die notwendigen Konformitätsnachweise als Grundlage für das CE- und UKCA-Zeichen können bis zum 31.12.2022 noch ohne technischen und organisatorischen Mehraufwendungen durch eine europäische Prüfstelle erstellt werden. Alle Prüfungen und Nachweise, die noch in diesem Jahr erbracht werden können, ersparen Herstellern also Zeit und Kosten. Das ift Rosenheim hat die notwendigen technischen und organisatorischen Vorbereitungen getroffen, um auch kurzfristige Prüftermine zu realisieren. Dabei helfen die effizienten Prüfmöglichkeiten der neuen und modernisierten ift-Labore.

Britische Stellen werden aktiv

Prüfnachweise für UK, die aus unterschiedlichen Gründen erst nach dem 1.1.2023 erstellt werden, können aber auch über das ift Rosenheim abgewickelt werden. In Zusammenarbeit mit den beiden renommierten Prüfstellen UL und BSI werden dann die notwendigen Konformitätsnachweise, Überwachungen und sonstigen Dokumente für das UKCA-Zeichen erbracht bzw. anerkannt.

Damit können die für UK notwendigen Prüfungen und Fremdüberwachungen durch ift-Experten bei Herstellern durchgeführt werden, deren Sitz oder Produktionsstätte in der EU ist. Ebenso gilt dies für den umgekehrten Fall, ein Kunde in UK benötigt eine, für die EU notwendige Fremdüberwachung. Hier werden die beiden britischen Stellen aktiv.


Weitere Informationen: https://www.gov.uk/guidance/construction-products-regulation-in-great-britain