(Foto: © Contura Ingenieure GmbH)

Contura Ingenieure GmbH: Anerkennung als PÜZ-Stelle

Unter der PÜZ Nr. RPF17 wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Zukunft die Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung der Contura Ingenieure GmbH in Mainz geführt.

Mit Wirkung zum 26. September 2023 besitzt die Contura Ingenieure GmbH die Anerkennung als bauaufsichtlich anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung. Die Contura Ingenieure GmbH übernimmt ab dem 26.09.2023 als unabhängige Drittstelle die PÜZ-Tätigkeiten der Verrotec GmbH. Der Anerkennungsumfang wurde weiter ergänzt und umfasst nun die nachfolgenden Bauprodukte und Bauarten.

Als Prüfstelle darf die Contura allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) für absturzsichernde Verglasungen nach DIN 18008-4, begehbare Verglasungen nach DIN 18008-5, betretbare und durchsturzsichernde Verglasungen nach DIN 18008-6, Verglasungen mit versuchstechnisch ermittelter Resttragfähigkeit nach DIN 18008-1 und Punkthalter nach DIN 18008-3 erteilen.

Erstprüfung, Fremdüberwachung und Erstellen von Übereinstimmungszertifikaten

Die Überwachungs- und Zertifizierungsstelle umfasst im Rahmen der Erstprüfung, Fremdüberwachung und Erstellen von Übereinstimmungszertifikaten geklebte Glaskonstruktionen und Sandwichelemente mit aufgeklebter Glasscheibe, mechanisch befestigte Glaskonstruktionen sowie Glasprodukte mit erhöhten Anforderungen an die Herstellung und das Anerkennungsgebiet sonstige Glasprodukte.

Als Überwachungsstelle wird die Contura PÜZ-Stelle im Rahmen des Einbaus von punktgestützten, hinterlüfteten Wandbekleidungen aus ESG (> 8m über Geländeoberkante) tätig sein.


Weitere Informationen: www.contura-ing.de