Am ift Rosenheim werden die Einbruchprüfungen am montierten Bauelement nach den jeweils aktuellen Normvorgaben durchgeführt.

Am ift Rosenheim werden die Einbruchprüfungen am montierten Bauelement nach den jeweils aktuellen Normvorgaben durchgeführt. (Foto: © ift Rosenheim)

Quo vadis Einbruchschutz?

Nach einem stetigen Rückgang seit 2016 ist die Zahl der Wohnungseinbrüche laut aktueller Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) im vergangenen Jahr erstmals wieder gestiegen.

Die Einbruchhemmung bleibt somit weiterhin ein wichtiges Thema in der Branche, und damit auch die Einbruchnormen. 2021 wurden die DIN EN 1627 bis DIN EN 1630 überarbeitet und den aktuellen Erfordernissen angepasst.

Das Thema Einbruchhemmung ist seit Jahren sehr präsent und die Hersteller haben gute Entwicklungen auf den Markt gebracht, die den Einbrechern das Leben schwer machen. Prüfungen am ift Rosenheim haben gezeigt, dass das Know-how der Entwickelnden inzwischen hoch ist und vermeintliche Schwachstellen an den Elementen sehr gut erkannt und behoben werden konnten.

Dass präventive Maßnahmen erfolgreich sind, belegt die wachsende Zahl versuchter, aber erfolgloser Wohnungseinbrüche. Die Berücksichtigung von Einbruchhemmung, gerade in Neubauten, aber auch bei Sanierungen, muss darum auch weiterhin im Fokus stehen. Die Widerstandsklasse RC2 war auch in 2022 noch die meistgeprüfte und auch -eingesetzte Klasse, um den sogenannten Gelegenheitseinbrecher am Einstieg zu hindern. RC1 als Grundsicherung kommt eher seltener vor, was mit Sicherheit auch daran liegt, dass die Polizei nur Hersteller von Elementen ab RC2 in die KPK-Liste (Herstellerverzeichnis der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention über geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte) aufnimmt.

Es ist aber auch festzuhalten, dass RC3-Elemente – gerade im Türensektor – zunehmen und manche Türenhersteller sogar RC3 als Standard verkaufen. Eine gewisse Tendenz zu höheren Klassen ist also erkennbar.

EN 1627ff überarbeitet

Eine Überarbeitung der EN 1627ff war dringend erforderlich, da die Vorgängerversion bereits aus dem Jahr 2011 stammte. Derzeit wird mit der DIN EN 1627:2021ff gearbeitet. Die Änderungen hinsichtlich der Prüfung sind eher moderat und überschaubar. Am grundsätzlichen Konzept der statischen, dynamischen und manuellen Prüfung wurde festgehalten. Anpassungen liegen vor allem in der Konkretisierung der Prüfung und der Aktualisierung der zitierten Normen wie z.B. im umfangreichen Bereich der Tür- und Fensterbeschläge.

Zusätzlich können Beschläge ohne entsprechende Nachweise jetzt direkt im Rahmen der Einbruchprüfung bewertet werden. Auch die Verwendung von elektromechanischen Beschlägen ist nun möglich. Wichtig ist auch, dass sich durch die Normrevisionen die Nutzung bestehender Prüfzeugnisse – Stichwort "Use of historical data" – nichts geändert hat. Eine Verwendung historischer Nachweise ist grundsätzlich möglich, wobei darauf hingewiesen werden muss, dass zukünftig in den ift-Zertifizierungsprogrammen Nachweise vor DIN EN 1627:2011 nicht mehr berücksichtigt werden.

Außerdem wurde im nationalen Anhang zur DIN EN 1627:2021 die Möglichkeit der Montage von einbruchhemmenden Bauteilen in hochwärmedämmende Wandbildner erweitert, sodass die Montagebetriebe bei dieser Einbauart sicher auf dem Boden der Normung stehen.

Elektromechanische Beschläge

Bei privaten Neubauten werden inzwischen viele Haustüren mit elektronischen Schlössern und Zutrittssystemen ausgestattet, die Frage nach der Einbruchhemmung ist deshalb hochaktuell. Die DIN EN 1627:2021 ergänzt deshalb elektromechanische Schlösser, Türbeschläge und Schließzylinder, die je nach Einbruchklasse Anforderungen nach EN 14846, EN 16867 und EN 15684 erfüllen müssen. Zusätzlich muss eine Manipulation von Bereichen, in denen uncodierte Kabel verlaufen, konstruktiv gesichert werden.

Das heißt im Rahmen eines manuellen Werkzeugangriffs dürfen solche Kabel nicht erreichbar sein. Weitere Details hierzu und auch zu den Anforderungen an Zutrittskontrollsysteme wie ICC, PIN-Code, Zugangskarten, Biometrie oder auch Schlüsselschalter werden derzeit nicht genannt. Eine ergänzende Norm hierzu ist in Arbeit.

Richtlinie für Bauelemente mit elektomechanischen Bauteilen

Da auch bei elektromechanischen Komponenten eine solide Einbruchhemmung vorhanden sein muss, hat das ift Rosenheim gemeinsam mit der Holzforschung Austria und der Fachschule Biel in der Zwischenzeit die Richtlinie EL-02/01 "Bauelemente mit mechatronischen Bauteilen – Prüfung und Bewertung der Einbruchhemmung von Bauelementen mit elektromechanischen Bauteilen und/ oder elektronischen Berechtigungsmitteln" erarbeitet, mit der auch diese Produkte sinnvoll bewertet werden und in einen ift-Prüfnachweis einfließen können.


Weitere Informationen: Den bebilderten Fachartikel als PDF-Datei herunterladen: Quo vadis Einbruchschutz?

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