Einbruchprüfungen nach DIN EN 1627 umfassen einen statischen, dynamischen und manuellen Teil.

Einbruchprüfungen nach DIN EN 1627 umfassen einen statischen, dynamischen und manuellen Teil. (Foto: © ift Rosenheim)

Neue Einbruchnorm DIN EN 1627

Im November 2021 wurde eine Neufassung der EN 1627ff., der bekanntesten und wichtigsten Normenreihe zum Einbruchschutz, veröffentlicht. Vielen Unternehmen stellt sich nun die Frage, was sich geändert hat und was zu beachten ist.

Das ift Rosenheim gibt Antworten auf die häufigsten Fragen.

Allgemein

Frage: Gibt es gravierende Änderungen im Prüfablauf gegenüber der DIN EN 1627:2011?
ift Rosenheim: Die Änderungen der Norm liegen vor allem in der Konkretisierung der Prüfung und in der Anpassung der zitierten Normen bspw. im umfangreichen Bereich der Türund Fensterbeschläge. Am grundsätzlichen Konzept der Einbruchprüfung mit statischer, dynamischer sowie manueller Prüfung wurde festgehalten.

Frage: Ab wann gilt die neue Norm?
ift Rosenheim: Die DIN EN 1627:2021 ist im November 2021 erschienen und kann seitdem angewendet werden.

Frage: Ändert sich die Klassifizierung einbruchhemmender Elemente?
ift Rosenheim: Nein, die RC-Klassen (resistance class) bleiben bestehen. Hinzu kommt lediglich die Klasse RC 1 zusätzlich zur Klasse RC 1N. Nach DIN EN 1627:2021 ist in Klasse RC 1 eine P2AVerglasung erforderlich, während in RC 1N keine Anforderungen an das Glas gestellt werden.

Frage: Können bestehende Nachweise noch verwendet werden (historische Dokumente)?
ift Rosenheim: Die Verwendung historischer Prüfberichte und Daten ist grundsätzlich möglich. Sowohl in EN 1627, wie auch im nationalen Vorwort sind entsprechende Hinweise zu finden. Eine Korrelationsbestätigung kann durch das ift Rosenheim ausgestellt werden.

Frage: Was ist im Bereich der Montage von einbruchhemmenden Elementen neu zu beachten?
ift Rosenheim: Die Montage einbruchhemmender Elemente ist ein wichtiges Thema bei der Ausführung im Objekt. Entsprechend sind Hinweise hierzu weiterhin in einer Montageanleitung anzugeben und im Prüfbericht aufzunehmen. Geeignete Wände sind im nationalen Anhang der DIN EN 1627 genannt. In der neuen Fassung wurden Vorgaben für hochwärmedämmende Wandbildner neu mit aufgenommen.

Frage: Ändert sich etwas bei den Bewertungskriterien zum Bestehen von Prüfungen?
ift Rosenheim: Die Bewertung der Prüfungen erfolgen wie gehabt durch Spaltlehren (statische und dynamische Prüfung) und durch Schablonen für die "durchgangsfähige Öffnung" in der manuellen Prüfung. Diese Schablonen sind künftig als Volumenkörper und nicht mehr als Platten ausgeführt. Die Querschnitte bleiben aber identisch. Hinzu kommt eine neue Schablone mit einem Querschnitt von 660 mm x 150 mm für die Bewertung von Seitenteilen und Oberlichtern. In der statischen Prüfung von Rollläden wird zur Bewertung des Hochschiebens von Rollpanzern die neue Spaltlehre C, eine Ellipse mit 250 mm x 150 mm, verwendet (früher Ø50 mm).

Frage: Ändert sich etwas im Rahmen einer Produktzertifizierung?
ift Rosenheim: Nachweise, die nach DIN V ENV 1627:1999 geführt wurden, werden zukünftig in den ift-Zertifizierungsprogrammen nicht mehr berücksichtigt. Hier sind Neubewertungen erforderlich.

Türen

Frage: Werden an Beschläge andere Anforderungen gestellt?
ift Rosenheim: Die Anforderungen an einsetzbare Beschläge wurden im Wesentlichen nicht verändert. Es sind nach wie vor Nachweise nach DIN 18252, DIN 18257, EN 12209, EN 1303 oder EN 1906 erforderlich. Die Ausgabestände und Klassen dieser Normen wurden aktualisiert. Zusätzlich wird der Einsatz von elektromechanischen Beschlägen nach EN 14846, EN 15684 EN 16867 nun ermöglicht.

Frage: Können Beschläge ohne Nachweis bewertet werden?
ift Rosenheim: Die in DIN EN 1627:2011 enthaltene Tabelle B1 zur Bewertung von Beschlägen ohne Nachweis ist in der neuen Normfassung entfallen. Stattdessen werden Beschläge oheiner manuellen Prüfung beurteilt. Da diese je nach Produkt individuell sehr umfangreich sein können, sind die erforderlichen Probekörper vor der Prüfung detailliert abzustimmen.

Frage: Was ist beim Einsatz von elektromechanischen Komponenten zusätzlich zu beachten?
ift Rosenheim: Neben der Eignung der Einzelkomponenten (z.B. Nachweis für ein elektromechanisches Schloss) ist auch das Zugangskontrollsystem und die Übertragung des Signals (z.B. über eine Verkabelung) in die Sicherheitsbetrachtung einzubeziehen. In der aktuellen Fassung dieser Norm werden jedoch keine Angaben dazu gemacht. Im Vorgriff auf kommende Normen wird aber darauf verwiesen, ein verschlüsseltes Signal zu verwenden bzw. den Zugriff auf eine Verkabelung bei einem manuellen Angriff zu verhindern. Bis zum Erscheinen einer entsprechenden Norm für diesen Bereich wird die Richtlinie "Bauelemente mit mechatronischen Bauteilen" zur Bewertung solcher Systeme herangezogen.

Frage: Gibt es neue Anforderungen an Türen für Flucht- und Rettungswege?
ift Rosenheim: Eine Bewertung von Türen für Fluchtund Rettungswege in Kombination mit Einbruchhemmung erfordert einige zusätzliche Prüfungen, die bereits nach vorangegangenen Normfassungen untersucht werden mussten. DIN EN 1627:2021 enthält einige Konkretisierungen zu diesem Thema, wobei ein Großteil davon aus den bestehenden Beschlüssen der Prüfstellen aus der DACH-Region übernommen wurde.

Fenster

Frage: Gibt es Änderungen in den Anforderungen an Fensterbeschläge?
ift Rosenheim: Für abschließbare Fenstergriffe gilt die Voraussetzung, dass sie einer Belastung durch Abdrehen/Abreißen nach EN 13126-3 standhalten müssen. Nach der neuen Normfassung können jetzt auch Fenstergriffe mit "Pushto- open"-Funktion bzw. nicht abschließbare Fenstergriffe verwendet werden, wobei hier zusätzliche Anforderungen und Prüfungen erforderlich sind. Dies gilt ggf. auch für Hebeschiebetüren. Eine Verschiebeprüfung, die bisher grundsätzlich für Fensterbeschläge erforderlich war, ist jetzt nur noch in RC1 nötig, wenn ein System ohne abschließbaren Griff verwendet wird.

Tore

Frage: Können Tore nach DIN EN 1627:2021 geprüft werden?
ift Rosenheim: Nein, da Tore bereits seit 2011 nicht mehr im Anwendungsbereich der EN 1627 enthalten sind. In der Zwischenzeit wurde hierfür eine eigene Norm (DIN/TS 18194) erarbeitet. Nach der Veröffentlichung der neuen EN 1627 muss auch die DIN/TS 18194 an einigen Stellen angepasst werden.

 

Weitere Informationen: Wenn Sie Fragen zu Prüfungen haben, wenden Sie sich an das ift Rosenheim unter info@iftrosenheim.de oder Telefon: +49 8031 261-0. Weitere Informationen zur Einbruchhemmung erhalten Sie zudem unter: www.ift-rosenheim.de/einbruchhemmung-sicherheit

Den bebilderten Fachartikel als PDF-Datei herunterladen: Neue Einbruchnorm DIN EN 1627

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