Notwendiger Volumenstrom über alle Fensterlüfter für Lüftung zum Feuchteschutz in Abhängigkeit der Fläche der Nutzungseinheiten und der Anzahl der Räume.

Notwendiger Volumenstrom über alle Fensterlüfter für Lüftung zum Feuchteschutz in Abhängigkeit der Fläche der Nutzungseinheiten und der Anzahl der Räume. (Foto: © ift Rosenheim)

Einfacher Nachweis für Fensterlüftung

Bei lüftungstechnischen Maßnahmen in Wohngebäuden muss die DIN 1946-6 beachtet werden. Um den Umgang mit diesem komplexen Normenwerk zu vereinfachen, hat das ift Rosenheim zwei Richtlinien überarbeitet.

Die beiden Richtlinien des Institus für Fenstertechnik (ift) in Rosenheim – LU-01 "Fensterlüfter Leistungseigenschaften" und LU-02 "Fensterlüfter Einsatzempfehlung" – gelten für Fensterlüfter als dezentrale Lüftungskomponente, die sich am, im oder um das Fenster befinden, beispielsweise Luftdurchlässe, Fensterbanklüfter, Aufsatzelemente, Fensterfalzlüfter, beschlaggeregelte Lüfter (z.B. kraftbetätigte Fenster zur kontrollierten Lüftung).

Damit steht ein umfangreicher Baukasten zur dezentralen und kostengünstigen Lüftung mit Fenstern zur Verfügung, erläutert das ift. Ein Lüftungskonzept ist gemäß DIN 1946-6 für Neubauten, Komplettsanierungen oder bei einer Teilmodernisierung (Austausch über 1/3 der Fenster) zu erstellen.

Dieses kann von jedem Fachkundigen erstellt werden. Die notwendige Fachkenntnis und Befähigung kann kompakt in einem ift-Seminar erworben werden (www.ift-rosenheim.de/web/akademie/-/vertiefung-luftungsplanung-mit-fensterluftern).

Leichte Vergleichbarkeit

Die ift-Richtlinie LU-01/2 "Fensterlüfter – Teil 1: Leistungseigenschaften" ermöglicht Herstellern und Planern, die Leistungseigenschaften übersichtlich in Klassifizierungstabellen darzustellen, zu vergleichen und auszuschreiben. Diese Übersicht bietet dem Verbraucher, Architekten und Planer eine leichte Vergleichbarkeit der lüftungsspezifischen Produkteigenschaften sowie weiterer Eigenschaften wie Schalldämmung, Schlagregendichtheit oder Gebrauchstauglichkeit.

Die ift-Richtlinie LU-02/2 "Fensterlüfter – Teil 2: Empfehlungen für die Umsetzung von lüftungstechnischen Maßnahmen im Wohnungsbau" unterstützt Planer, Architekten, Fensterhersteller und den Fachhandel bei der Erstellung des nach DIN 1946-6 geforderten Lüftungskonzepts, das für Neubauten und Sanierungen (Fenstertausch) gefordert ist.

Die Richtlinie ist damit laut ift eine Alternative zu Softwareprogrammen. Ziel des Lüftungskonzepts ist zunächst die Prüfung, ob eine lüftungstechnische Maßnahme nach DIN 1946- 6 erforderlich ist.

Einfache Planung und Umsetzung

Mit Hilfe von Grafiken, Tabellen, Diagrammen und Rechenbeispielen ist eine einfache Planung und Umsetzung der lüftungstechnischen Maßnahmen (freie Lüftung zum Feuchteschutz) möglich, beispielsweise die Ausführung und Anzahl der erforderlichen Fensterlüfter.

Aufgrund von praxisnahen Annahmen sind hierfür nur wenige Angaben zur Wohn-/ Nutzungseinheit, Gebäudestandort sowie zur Ausführung notwendig. Zusätzlich werden weitere Anforderungen an Fensterlüfter wie Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Schallschutz und Brandschutz beachtet.

Weitere Informationen: Online-Bestellung: Mit den ift-Richtlinien LU-01/2 und LU-02/2 steht Planern, Fensterherstellern und Montagebetrieben ein einfaches, praxisnahes Planungsinstrument zur Ausschreibung und Lüftungsplanung im Wohnungsbau zur Verfügung. Beide Richtlinien sind als Print- oder Downloadfassung zum Nettopreis von 27 bzw. 18 Euro unter www.ift-rosenheim.de/shop verfügbar.

Den bebilderten Fachartikel als PDF-Datei herunterladen: Einfacher Nachweis für Fensterlüftung

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