Auch solche Verglasungen finden immer mehr Einzug in das Eigenheim. Hier empfiehlt es sich, den Kunden gezielt auf die Verwendung von Sicherheitsglas zu beraten und solches auch vorranging anzubieten.

Auch solche Verglasungen finden immer mehr Einzug in das Eigenheim. Hier empfiehlt es sich, den Kunden gezielt auf die Verwendung von Sicherheitsglas zu beraten und solches auch vorranging anzubieten. (Foto: © Vössing)

Bodentiefe Verglasungen

Nachdem große, bis zum Boden herabreichende Verglasungen früher vornehmlich im Bereich der Auslagen von Geschäften verbaut wurden, findet man sie mittlerweile immer häufiger auch in Bürogebäuden und Eigenheimen.

Daraus ergeben sich einige Herausforderungen hinsichtlich der Umsetzung. Zunächst stellt sich die Frage, was sind bodentiefe Verglasungen? Hier kann man lange diskutieren, da es keine klare Definition gibt. In Fachkreisen gibt es die "Faustformel", dass alles unterhalb der Brüstungshöhe als bodentiefe Verglasung eingestuft werden kann. Je nach Bundesland kann die Brüstungshöhe variieren, in den meisten Ländern gilt aber bis 12 Meter Höhe eine Brüstungshöhe von 90 Zentimetern.

Nachdem im Normenausschuss der DIN 18008 über die generelle Verwendung von Sicherheitsglas bis 0,8 Meter über der Standfläche diskutiert wurde, hat man sich schlussendlich an die Formulierung aus der Musterbauordnung angelehnt. Jetzt stellt sich ausführenden Unternehmen die Frage, ob generell Sicherheitsglas zu verwenden ist oder nicht. Sicherlich muss nicht jede bodentiefe Verglasung aus Sicherheitsglas bestehen, jedoch ist der Anwendungsbereich für grobbrechende Glasarten gering.

Sicherheitsglas im privaten Wohnungsbau

Neben der Musterbauordnung und den jeweiligen Landesbauordnungen, die den Grundsatz von sicherem Bauen beinhalten, sehen die zusätzlichen Regelungen für Geschäfte und öffentliche Bereiche vor, dass für Verglasungen, an die herangetreten werden kann, generell Sicherheitsglas zu verwenden ist.

Jetzt kommt immer mehr die private Wohnung in den Blickpunkt, und auch hier stellt sich die Frage, ob ebenfalls Sicherheitsglas verwendet werden muss. Zu berücksichtigen ist auch hier die jeweilige Landesbauordnung mit dem Grundsatz des sicheren Bauens.

Daraus ergibt sich auch für bodentiefe Verglasungen in Wohnungen, an die herangetreten werden kann, die Verwendung von Sicherheitsglas. Immer mehr Glaser beraten ihre Kunden heute erfolgreich hinsichtlich der Verwendung von Sicherheitsglas. Dabei kommt der kompetenten Beratung eine wichtige Rolle zu, denn viele Kunden sehen die "Gefahr" des Glasbruches und deren Folgen zunächst nicht. Nach einer Beratung entscheiden sie sich dann für Sicherheitsglas und sind bereit, im Sinne der Sicherheit auch etwas mehr Geld auszugeben.

Reparaturfall berücksichtigen

Neben der Frage nach Sicherheitsglas sollte bei großen Verglasungen auch noch das "Handling" beachtet werden. Bodentiefe Verglasungen finden sich nicht nur in Balkon- und Haustüren. Bei modernen Wohnungen und Eigenheimen reichen die Fenster heute oft in vielen Räumen bis zum Boden. Hier muss vorab geklärt werden, wie die Verglasung ausgeführt werden kann.

Bei Neubauten bekommt man während der Bauphase vieles noch eingebaut, nur sollte unbedingt eine Reparatur mit geplant werden. Dafür sollte man ein Konzept erstellen. In der Praxis kam es schon vor, dass ein Fenster repariert werden musste und der Transport der Verglasung durch die Wohnung bzw. über den Hinterhof aus Platzmangel nicht mehr möglich war. Schlussendlich wurde das Fenster geteilt, um die Reparatur durchführen zu können.

Stefan Wolter
Leiter Institut des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau e.V.

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