Wer neue Fenster einbaut, kann eine Förderung beantragen. Im Rahmen von Sanierungen können bis zu 20 Prozent Sanierungskosten geltend gemacht werden.

Wer neue Fenster einbaut, kann eine Förderung beantragen. Im Rahmen von Sanierungen können bis zu 20 Prozent Sanierungskosten geltend gemacht werden. (Foto: © Jörg Pfäffinger)

Neue Förderungen von Fenstern helfen beim Klimaschutz

Bauherren, die im Rahmen von Sanierungen alte Fenster gegen neue Modelle tauschen lassen, können dafür staatliche Förderungen beantragen. Damit tragen sie auch zum Klimaschutz bei. Was hat es mit den Förderungen auf sich?

Vor allem Fenster mit Einfachglas sowie Modelle mit unbeschichtetem Isolierglas sind wahre Energieverschwender. Letztere wurden bis in die Mitte der 1990er Jahre verbaut.

Einsparungen von 12,5 Millionen Tonnen CO2 möglich

Würde man heute in Deutschland alle geschätzten 235 Millionen Einheiten dieser Art durch moderne Fenster ersetzen, könnten jährlich rund 12,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Deutschland möchte gegenüber 1990 die Emissionen bis 2030 um 55 Prozent mindern – von derzeit 118 auf 53 Millionen Tonnen CO2.

"Häuser und Wohnungen sind dabei mit etwa einem Drittel des gesamten Energieverbrauchs für die Klimaschutzziele ein wichtiger Baustein. Deshalb fördert die Bundesregierung auch den Austausch alter Modelle durch neue energieeffiziente Fenster", sagt Frank Lange, Geschäftsführer des Verbands Fenster und Fassade (VFF).

Steuerliche Geltendmachung der energetischen Sanierung

Seit 2020 bietet die Bundesregierung eine steuerliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung an. Private Bauherren haben die Möglichkeit, 20 Prozent ihrer Sanierungskosten über drei Jahre direkt von der Steuer abzusetzen.

Darüber hinaus macht es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit Anfang dieses Jahres noch leichter, weitere Förderungen zu beantragen, die den jeweiligen Bedürfnissen der Eigentümer optimal entsprechen.

Die BEG bietet einen Förderbonus von weiteren fünf Prozent für Sanierungsmaßnahmen, die im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFS) ausgewiesen werden und über einen längeren Zeitraum zu einem energieeffizienten Gebäude führen. Neben energetischen Investitionen für den Klimaschutz, sind auch Förderungen für neue Fenster mit erhöhtem Einbruchschutz oder auch eine bessere Barrierefreiheit möglich.

Förderungen auch für Vermieter

Neu ist auch, dass die Förderungen nicht nur von Eigenheimbesitzern, sondern auch von Vermietern komplett genutzt werden können. Für alle BEG-Förderungen gilt: Im Vorfeld muss ein Energieeffizienzexperte eingebunden werden. Diese Grundvoraussetzung schafft für Bauherren die Sicherheit, dass alles technisch und förderrechtlich glatt läuft.
 
Neben den ökologischen und finanziellen Vorteilen lohnt sich ein Fenstertausch aber auch ästhetisch. Bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen werden große Fenster immer beliebter, die viel Tageslicht hineinlassen und zugleich die Sonnenwärme energetisch nutzen.

Auf großflächige Fenster setzen

"All das ist heute möglich", betont Lange. Laut dem VFF-Geschäftsführer sorgen großflächige dynamische Fensterkonstruktionen für eine optimale Ausleuchtung der Räume mit viel Tageslicht, für solare Wärmegewinne im Winter und bei automatischer Verschattung angenehme Kühle im Sommer. Damit werde Strom gespart und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Ob für die Nachtruhe oder das Homeoffice: Die Themen Lärm und Lüften sollten bei der Fenstermodernisierung ebenfalls bedacht werden. "Wer gut arbeiten oder schlafen will, braucht Ruhe und frische Luft. Hierfür sind Schallschutzfenster mit automatischer Nachtauskühlung und Lüftern das Maß aller Dinge", so Lange.

 

Das Wichtigste in Kürze:- Der Bund ermöglicht die Förderung des Einbaus neuer, energieeffizienter Fenster.
- Bauherren können 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen.
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet einen weiteren Förderbonus von fünf Prozent an. Voraussetzung hierfür ist ein individueller Sanierungsfahrplan.
- Eine weitere Voraussetzung für die BEG-Förderung: Ein Energieeffizienzexperte muss eingebunden werden.
- Förderungen für neue Fenster mit verbessertem Einbruchschutz sind ebenfalls möglich.
- Die Themen Lärm und Lüften müssen bei der Fenstermodernisierung berücksichtigt werden.