Hier wird eine Corona-Pandemie-Atemschutzmaske am "Prüfkopf" angelegt.

Hier wird eine Corona-Pandemie-Atemschutzmaske am "Prüfkopf" angelegt. (Foto: © ift Rosenheim)

ift Rosenheim: Prüfung von Corona-Atemschutzmasken

Das ift Rosenheim kann seit kurzem die Eignung von Atemschutzmasken zum Schutz vor Sars-CoV-2, sogenannte CPA, in einem Schnelltest überprüfen.

Damit soll der akute Engpass bei der Prüfung und Zulassung von Produkten mit Pandemieatemschutz überbrückt werden. So können Hersteller schneller geprüfte Atemschutzmasken anbieten, um insbesondere für medizinische und pflegerische Fachkräfte die Ansteckungsgefahr zu verringern.

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und die DEKRA Testing and Certification GmbH haben den Schnelltest für Atemschutzmasken aufgrund einer Empfehlung der Europäischen Kommission Mitte März 2020 entwickelt. Das ift Rosenheim ist ebenfalls seit dem 11. Mai 2020 bei der ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) als geeignete Prüfstelle gelistet.

"Auch wir wollen unseren Teil dazu beitragen, dass die dringend benötigten Atemschutzmasken schneller auf den Markt kommen. Es ist Ehrensache, sich hier engagiert einzubringen", so ift-Geschäftsführer Dr. Jochen Peichl.

Engpässe reduzieren

Auf Basis der umfangreichen und langjährigen Erfahrung im Kerngeschäft des ift Rosenheim wollte das Institut mit seiner Kompetenz das Seine dazu beitragen, um Engpässe bei der Bereitstellung dieser speziellen Atemschutzmasken (CPA) zu reduzieren.

Das ift-Piktogramm zur Prüfung von Atemschutzmasken erscheint auf der Titelseite des Prüfberichts nach positiv abgeschlossenem Test. Foto: © ift RosenheimDas ift-Piktogramm zur Prüfung von Atemschutzmasken erscheint auf der Titelseite des Prüfberichts nach positiv abgeschlossenem Test. Foto: © ift Rosenheim

Es ist unabdingbar, dass das medizinische und pflegerische Fachpersonal während der Corona-Pandemie ausreichend mit schützenden Atemschutzmasken ausgestattet wird. Aufgrund des kurzfristig sprunghaft gestiegenen Bedarfs können die etablierten Hersteller den deutschen Markt nicht ausreichend versorgen.

Infolge einer Empfehlung der EU-Kommission (2020/403) vom 13. März 2020 dürfen die Marktaufsichtsbehörden vereinfachte Verfahren für die Beschaffung von sogenannten Corona-Masken definieren. Gemeinsam haben IFA und DEKRA auf Anregung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) einen Prüfgrundsatz erarbeitet. Dieser wurde kurzfristig erstellt und freigegeben.

Prüfungen werden nachgefragt

Der Schnelltest definiert die Mindestanforderungen an Corona SARS-Cov-2-Virus Pandemie Atemschutzmasken (CPA). Die Prüfung, für die mindestens 21 Atemschutzmasken benötigt werden, umfasst. Die Temperaturkonditionierung, die Gebrauchssimulation, die Sicht- und Anlegeprüfung, den Atemwiderstand sowie den Durchlass des Filtermediums.

Nach IFA und DEKRA hat auch das ift Rosenheim seine ersten Tests durchgeführt. Die Prüfungen werden bereits intensiv von Herstellern und Importeuren nachgefragt. Als besonderen Service bietet das ift Rosenheim auch eine unabhängige Probennahme an. Weitere Details zur Prüfung finden sich auf der ift-Website.

Die CPA werden im Rahmen des Prüfverfahrens nicht zertifiziert. Bei positiver Prüfung erstellt das ift Rosenheim einen Prüfbericht und leitet ein Bewertungsschreiben mit dem Gesamtergebnis an die ZLS weiter. Das Bewertungsschreiben dient zur Vorlage bei den zuständigen Marktaufsichtsbehörden, welche über die Verkehrsfähigkeit der geprüften Atemschutzmasken entscheiden, und ist gültig für die Dauer der Pandemie.

Weitere Informationen: www.ift-rosenheim.de/atemschutzmasken