Die "Objekt gesichert"- Plakette von Telenot zeigt an, dass die eingebaute Sicherheitslösung von einem zertifizierten Fachbetrieb vorgenommen wurde und sowohl die Geräteanerkennung (G-Nummer) wie auch die Systemanerkennung (S-Nummer), die die KfW für die Vergabe ihrer Zuschüsse fordert, erfüllt sind.

Die "Objekt gesichert"- Plakette von Telenot zeigt an, dass die eingebaute Sicherheitslösung von einem zertifizierten Fachbetrieb vorgenommen wurde und sowohl die Geräteanerkennung (G-Nummer) wie auch die Systemanerkennung (S-Nummer), die die KfW für die Vergabe ihrer Zuschüsse fordert, erfüllt sind. (Foto: © Telenot Electronic GmbH)

KfW-Zuschuss nur bei vollständiger Prüfung

Um über das KfW-Programm 455-E einen Zuschuss für elektronische Sicherheitstechnik zu bekommen, müssen sowohl die G- als auch die S-Nummer für jedes verbaute Produkt und für das Gesamtsystem nachgewiesen werden.

Die Förderbank KfW hat die Kriterien für die Vergabe von Zuschüssen für den Einbau von elektronischer Sicherheitstechnik präzisiert. Die neuen Richtlinien betonen, dass der beliebte Zuschuss aus dem Programm 455-E nur dann gewährt wird, wenn neben den einzelnen Produkten auch das komplette System eine Anerkennung besitzt. Vielen Fachbetrieben ist diese Notwendigkeit immer noch nicht bewusst.

Den Schaden haben die Verbraucher: Der erwartete Zuschuss wird verweigert, die Sicherheitslösung weist Lücken auf, erklärt die Telenot Electronic GmbH, Hersteller von elektronischer Sicherheitstechnik und smarten Alarmanlagen aus dem badenwürttembergischen Aalen. Mit dem Programm 455-E unterstützt die Bank auch den Einbau von Schutzmaßnahmen gegen Einbrüche.

Die Gewährung der finanziellen Hilfen ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Im Bereich der elektronischen Sicherheitstechnik ist es beispielsweise notwendig, dass das eingebaute System den Anforderungen der Normen DIN VDE 0833 sowie DIN 50131 entspricht. Für die heute beliebte Integration von Smart Home- Anwendungen in elektronischer Sicherheitstechnik verweist die KfW auf die DIN VDE V 0826-1.

Fachunternehmerbestätigung

Seit Anfang Mai müssen ausführende Handwerksunternehmen die fachgerechte Umsetzung aller Maßnahmen sowie die Einhaltung der genannten Normen mit der sogenannten "Fachunternehmerbestätigung" bescheinigen. Damit unterstreicht die Bank die seit einigen Jahren geltende Anforderung, dass alle bei einer elektronischen Sicherheitslösung verwendeten Komponenten zertifiziert sein müssen. Ebenso müssen Planung, Umsetzung und Service dieser Systeme durch entsprechend geschulte und zertifizierte Fachbetrieben durchgeführt werden.

Was dies bedeutet, erklärt Alexander Balle, Sicherheitsexperte von Telenot: "Da sich die genannten Normen an den Standards der VdS Schadenverhütung orientieren, ist für verwendete Einzelkomponenten die VdS-Geräteanerkennungsnummer (G-Nummer) zwingend notwendig, und der Fachbetrieb muss ein entsprechendes Zertifikat gemäß DIN 16763 ‚Dienstleistungsnorm für Sicherheitsanlagen‘ nachweisen, was durch die Anerkennung des Fachbetriebs durch den VdS gegeben ist."

Der VdS ist ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Als offizielles Organ übernimmt er die Prüfung sowie die Zulassung von Sicherheitsprodukten. Mit der VdS G-Nummer und der S-Nummer, die das Zusammenspiel der Einzelkomponenten im System zertifiziert, bekommt der Endkunde Sicherheit.

Prüfung des Gesamtsystems

Zudem hat die KfW in der neuen Fachunternehmerbestätigung die Anforderungen für Smart Home-Anwendungen in elektronischer Sicherheitstechnik entscheidend präzisiert. Denn aus dem Satz "Bei der Scharfund Unscharfschaltung wird die Zwangsläufigkeit von der vorgenannten Norm eingehalten" lässt sich ableiten, dass auch das Zusammenspiel aller Komponenten im gesamten System zuverlässig sein muss.

Dieses Zusammenspiel der einzelnen Komponenten in einem funktionierenden smarten Alarmsystem wird ebenfalls durch den VdS geprüft und in der Systemanerkennungsnummer (S-Nummer) festgehalten.

"Die KfW unterstreicht damit unmissverständlich, dass einzelne Produkte, das komplette System sowie auch der umsetzende Fachbetrieb zertifiziert sein müssen, damit der Förderzuschuss 455-E gewährt werden kann", so Balle.

Lücken im Sicherheitssystem

Dass diese Präzisierung notwendig ist, zeige der Blick in die Angebote verschiedener Hersteller. Zwar trügen deren einzelne Produkte teilweise eine G-Nummer, doch die für die Bezuschussung notwendige S-Nummer fehle häufig, oder es trügen nur zwei oder drei Produkte eine G-Nummer. Somit lasse sich gar kein vollumfängliches Gesamtsystem, in dem alle Bestandteile zugelassen sind, zusammenstellen.

Der Sicherheitsexperte warnt: "Und dennoch werben Hersteller mit der Fördermöglichkeit durch die KfW. Dies kommt ganz klar einer Täuschung der Verbraucher gleich." Zudem entstünden Lücken im Sicherheitssystem. Bei Telenot gehöre es seit Jahren zum Standardprozedere, Produkte und Systeme den Testverfahren des VdS Schadenverhütung zu unterziehen.

Erst die Kombination von G- und S-Nummer gebe dem Verbraucher die Sicherheit, dass alle technischen Anforderungen, die von der KfW verlangt werden, erfüllt sind.

Weitere Informationen: Den bebilderten Fachartikel als PDF-Datei herunterladen: KfW-Zuschuss nur bei vollständiger Prüfung

www.telenot.com