Verglaste Innentüren, unter die nach DIN EN 14351-2 auch Wohnungseingangstüren mit Glas fallen, werden ausdrücklich als wesentlicher Bestandteil der Norm benannt.

Verglaste Innentüren, unter die nach DIN EN 14351-2 auch Wohnungseingangstüren mit Glas fallen, werden ausdrücklich als wesentlicher Bestandteil der Norm benannt. (Foto: © Smets)

Glas in der Innentür-Norm

Mit der DIN EN 14351-2 wurde im Januar 2019 eine Produktnorm für Innentüren veröffentlicht, die an verschiedenen Stellen auch dezidierte Aussagen zur Anwendung von Glastüren enthält.

Bei der Veröffentlichung der DIN EN 14351-2 zu Beginn des Jahres stellte sich der Fachwelt sofort die Frage, ob in dieser Norm auch Aussagen zur Anwendung von Glas getroffen werden, denn verglaste Innentüren sind ständig Thema von Diskussionen, in denen es überwiegend darum geht, inwieweit diese Verglasungen eine Gefährdung darstellen, ob sie durch die DIN 18008 oder andere Regelwerke geregelt sind, oder ob sie überhaupt geregelt werden sollten.

Im Folgenden werden einige grundsätzliche Fragen zur Innentür-Norm beantwortet.

1. Sind verglaste Innentüren Bestandteil der Norm?

Im Vorwort der Norm wird die Stoßfestigkeit von Ganzglastüren bzw. verglasten Türen ausdrücklich als wesentlicher Bestandteil der Norm benannt. Im Abschnitt „Begriffe“ werden „Innentür“, „rahmenlose Glastür“ und „verglaste Tür mit Verletzungsrisiko“ beschrieben.

DIN EN 14351-2; 3.1.1 Innentür
Bauprodukt, das dafür ausgelegt und verwendet wird, eine bleibende Öffnung in inneren trennenden Bauelementen zu verschließen und dessen hauptsächlicher bestimmungsgemäßer Verwendungszweck darin besteht, Personen Zugang zu gewähren (so sollten z. B. Eingangstüren von Wohnungen oder Büros, und Türen, die die obenstehende Festlegung erfüllen, als Innentüren angesehen werden)

Somit zählen die Wohnungseingangstüren oder Firmeneingänge und Funktionsabschlüsse innerhalb von Gebäuden zu den Innentüren.

DIN EN 14351-2; 3.1.4 rahmenlose Glastür
Tür, bei der das Türblatt (die Türblätter) mit/ohne Ober-/ Seitenteil(e) aus Glas besteht (bestehen) (z. B. Einfachglasoder Isolierglaseinheit).

Rahmenlose Glastüren werden typisch aus ESG oder heißgelagertem ESG gefertigt und sind oftmals Teil einer Ganzglasanlage. Der Hinweis auf eine Isolierglaseinheit ist in diesem Kontext nur schwer verständlich. Isolierverglasungen sind lediglich als Teil eines Brandschutzsystems im Innenbereich realistisch und sinnvoll, und in diesem Funktionsszenario meist in einen Rahmen eingebaut. Der Einsatz von rahmenlosen Isolierverglasungen als Innentüren ist mehr als unwahrscheinlich.

DIN EN 14351-2; 3.1.6 verglaste Tür mit Verletzungsrisiko
Türen, deren untere 1500 mm zu mehr als 30 Prozent aus Glas bestehen und bei denen mindestens eine der Glasscheiben größer ist als 0,2 m².

Unabhängig von der weiteren Betrachtung in der Norm ist es eine wesentliche Aussage, dass Verglasungen mit diesen Mindestmaßen bei Glasflächen als Verletzungsrisiko benannt werden.

2. Wird in dieser Norm die Verwendung von Sicherheitsglas verlangt?

In der DIN EN 14351-2 wird keine Aussage zur Verwendung von Glas mit sicherem Bruchverhalten oder Sicherheitsglas getätigt. In der Norm soll lediglich eine Aussage darüber getroffen werden, welche Stoßfestigkeit eine Glasfüllung besitzen soll.

DIN EN 14351-2; 4.3.1 Verglaste Türen
Die Stoßfestigkeit von verglasten Türen mit Verletzungsrisiko ist die Fähigkeit einer Tür, die Verglasung in Position zu halten.

Die Prüfung der Stoßfestigkeit erfolgt durch Prüfung nach EN 13049:2003, die den Pendelschlag mit weichem Stoß beschreibt und Klassifizierungen in der Tabelle 1 auf Grund der Fallhöhe festlegt.

Eine Klassifizierung wird durch die Norm nicht vorgeschrieben, sie wird nur ermittelt und benannt. Die Stoßfestigkeit gehört zu den wesentlichen Produkteigenschaften und ist Teil der Leistungsbeschreibung (CE-Kennzeichnung). Allerdings kann auf die Leistungsfähigkeit eines wesentlichen Merkmals verzichtet werden. Der Hersteller muss dann die fehlende Eigenschaft mit „npd“ bewerten (npd = no performence determined/keine Leistung festgestellt).

3. Was ist der Zweck dieser Norm?

Eine Produktnorm beschreibt die Ermittlung der Leistungsmerkmale eines Produkts und ist Teil der CE-Kennzeichnung von Serienprodukten. Nach Bauproduktenverordnung hat die Norm den Zweck, das Produkt europaweit handelbar und die Eigenschaften vergleichbar zu machen.

Über die CE-Kennzeichnung kann man zum Beispiel erkennen, welche Schlagfestigkeit das Glas der Innentür besitzt und bei welcher Fallhöhe die Glasscheibe nicht zerstört wird und in der Position gehalten wird. Eine Anforderung an eine Mindestklassifizierung wird nicht gestellt. Einzelanfertigungen und Kleinserien sind nach BauPV Artikel 5 von der Pflicht zur Leistungserklärung ausgenommen.

4. Wer legt die Anforderungen fest?

Die Anforderungen an die Stoßfestigkeit werden vom Planer festgelegt, dazu kann er die Klassen der Stoßfestigkeit als Mindestanforderung benennen.

Im Fall von Innentüren gibt es weitere Anforderungen aus der Arbeitsstättenrichtlinie, aus Vorschriften der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) oder anderen Regelwerken. Dort werden Anforderungen an sicheres Bruchverhalten oder an zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen gestellt.

5. Welches Glas muss für Innentüren verwendet werden?

Durch die Begriffsbestimmung der verglasten Tür mit Verletzungsrisiko kann man davon ausgehen, dass bei höherem Glasanteil ein Verletzungsrisiko besteht. Ist der Glasanteil kleiner als die beschriebene Glasfläche, besteht nach der DIN EN 14351-2 kein Verletzungsrisiko.

Im Idealfall legt der Planer fest, das Verletzungsrisiko durch Sicherheitsmaßnahmen zu reduzieren, beispielsweise durch Glas mit sicherem Bruchverhalten, Sicherheitsglas oder andere Schutzmaßnahmen.

Von Ralph Matthis

Den bebilderten Fachartikel als PDF-Datei herunterladen: Glas in der Innentür-Norm