Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert, hofft, dass es auch für Bauprodukte eine Fristverlängerung für das CE-Zeichen geben wird.

Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert, hofft, dass es auch für Bauprodukte eine Fristverlängerung für das CE-Zeichen geben wird. (Foto: © PIV Velbert)

Übergangsfrist UKCA für viele Produkte

Das Velberter Prüfinstitut Schlösser und Beschläge (PIV) meldet, dass die britische Regierung die Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte auf den 31. Dezember 2024 beschlossen hat.

Bis dahin können in UK weiter Produkte mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Das im Januar 2021 eingeführte Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ist somit bis dahin noch nicht zwingend notwendig. Bisher trifft diese Verschiebung aber noch nicht auf alle Produkte zu. Hierzu zählen unter anderem auch Bauprodukte.

"Verlängerung würde Druck nehmen"

Die für die betroffenen Sektoren zuständigen Ministerien treffen derzeit sektorspezifische Regelungen. Die Rechtsvorschriften sollen in Kürze verabschiedet werden. Das PIV hofft auf eine Verschiebung der Übergangsfrist auch für Bauprodukte.

"Diese Verlängerung würde den Druck aus den Vorgängen nehmen und den Herstellern die nötige Zeit für die Umstellung geben", so Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert.


Weitere Informationen: www.piv-velbert.de