Die Überarbeitung des Merkblattes erfolgte unter Federführung des BF Bundesverband Flachglas in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks und dem Bundesverband Glasindustrie. (Foto: © Vössing)

Die Überarbeitung des Merkblattes erfolgte unter Federführung des BF Bundesverband Flachglas in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks und dem Bundesverband Glasindustrie. (Foto: © Vössing)

VFF-Merkblatt V.06-1 überarbeitet

Das VFF-Merkblatt V.06-1 "Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen" wurde nun in überarbeiteter Form veröffentlicht.

Dies geschah wegen einer Änderung in den Anhängen der Norm "Glas im Bauwesen - Mehrscheiben-Isolierglas - Teil 1: Allgemeines, Systembeschreibung, Austauschregeln, Toleranzen und visuelle Qualität" (DIN EN 1279-1: 2018-10).

Um nicht unter das bisherige Standardniveau der visuellen Qualitäten von Glas zu fallen, wurden die abgeschwächten Anforderungen der neuen Norm (unter anderem drei Meter Betrachtungsabstand statt einem Meter) nicht in die Richtlinie aufgenommen, sondern eine überarbeitete Fassung der Richtlinie erstellt, in der auch geringe Anpassungen an die europäische Norm vorgenommen wurden.

Breiterer Anwendungsbereich

Das Merkblatt V.06-1: 2019-03 ersetzt die bisherige Ausgabe V.06: 2009-05. Im Einzelnen wurden beispielsweise die Kurzzeichen mit R = Falzzone (engl. rabbet), E = Randzone (engl. edge) und M = Hauptzone an die europäische Norm angepasst und die genormten Definitionen übernommen. Damit begrenzt sich die Randzone jetzt für größere Scheiben auf maximal 50 mm statt bisher umlaufend zehn Prozent der jeweiligen lichten Breiten- und Höhenmaße.

Zudem umfasst die Richtlinie in Merkblatt V.06-1 einen breiteren Anwendungsbereich als die Norm für Mehrscheiben-Isolierglas. Sie gilt auch für VSG / VG (mit max. 2 Scheiben), ESG, TVG, beschichtete Gläser und eingefärbte Gläser.

Zulässigkeit von Fehlern wurde reduziert

HandwerkIm Übrigen ist die Zulässigkeit einiger Fehler gegenüber der Norm reduziert worden. Wie in der Einleitung beschrieben, wird ein Standardniveau der visuellen Qualitäten von Glas festgelegt, das ein akzeptables Kosten-/Nutzenverhältnis erlaubt. Grundsätzlich wird geraten, die Angaben der Richtlinie mit eigenen Qualitätsmaßstäben zu vergleichen und gegebenenfalls Anforderungen festzulegen, die über diese Standardqualität hinausgehen.

In jedem Fall wird empfohlen, dass sich Vertragsparteien über das zu liefernde Qualitätsniveau verständigen und dies miteinander vereinbaren. Die Überarbeitung erfolgte unter Federführung des BF Bundesverband Flachglas in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks und dem Bundesverband Glasindustrie.

Das VFF-Merkblatt ist inhaltsgleich mit der BF-Richtlinie 006 / 2019 (Ausgabe März 2019), die zu den gleichen Konditionen vertrieben werden soll.

Erhältlich beim VFF

Bezug: Das VFF-Merkblatt V.06-1 "Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen" ist als Leseprobe unter www.window.de im VFF-Bereich "Normung und Technik" unter "Merkblätter und Mitgliederinfos" in Auszügen einzusehen.

Das Merkblatt kann in gedruckter Form oder als PDF bei Beuth unter www.beuth.de (dann bei Suche "VFF" eingeben, komplettiert sich automatisch) bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt 12,- Euro. Mitglieder des VFF erhalten je ein Exemplar kostenlos. Sammelbestellungen ab 50 Stück zum Sonderpreis auf Anfrage.

www.window.de