Nach der nun beschlossenen Formulierung in Kapitel 5.1.4 der DIN 18008 kann die Forderung nach der Verkehrssicherheit von bodentiefen Vertikalverglasungen durch eine Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder die Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten, wie hier im Bild mit einem VSG aus zweimal ESG, erfüllt werden. Doch Doch wie ist Verkehrssicherheit in diesem Einsatzbereich zu deuten? Die Verbände arbeiten bereits an einem praxisnahen Hilfspapier für die Bewertung.

Nach der nun beschlossenen Formulierung in Kapitel 5.1.4 der DIN 18008 kann die Forderung nach der Verkehrssicherheit von bodentiefen Vertikalverglasungen durch eine Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder die Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten, wie hier im Bild mit einem VSG aus zweimal ESG, erfüllt werden. Doch Doch wie ist Verkehrssicherheit in diesem Einsatzbereich zu deuten? Die Verbände arbeiten bereits an einem praxisnahen Hilfspapier für die Bewertung. (Foto: © Vössing)

Überarbeitung DIN 18008-1 und -2 abgeschlossen

Bei einer erneuten Einspruchssitzung des zuständigen Normenausschusses zu den Teilen 1 und 2 der DIN 18008 wurde der Normentext nun, nach langem Ringen um den Einsatz von bruchsicherem Glas unter Brüstungshöhe, verabschiedet.

Laut Sondernewsletter des Bundesinnungsverbandes des Glaserhandwerks (BIV) vom 5. August gab es im Rahmen der Sitzung am 30. und 31. Juli zwar noch zahlreiche redaktionelle Änderungen, aber keine wesentlichen, den Inhalt betreffenden.

So könne man davon ausgehen, dass die jetzt beschlossene Version mit den Änderungen von der Normenprüfstelle mit hoher Wahrscheinlichkeit aktzeptiert werde, heißt es beim BIV. Jochen Grönegräs, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Flachglas (BF), der bereits am 1. August einen Sondernewsletter zum Thema auflegte, erklärte angesichts des Beschlusses des Normenausschusses: „Damit besteht jetzt endlich nicht mehr die Gefahr, dass im schwebenden Verfahren doch noch alles ganz anders kommen könnte.“

Zu der viel diskutierten Regelung zum Einsatz von bruchsicherem Glas unter Brüstungshöhe bei frei zugänglichen Vertikalverglasungen unter Kapitel 5.1.4 wurde nun folgende Formulierung übernommen: „Werden auf Grund gesetzlicher Forderungen zur Verkehrssicherheit Schutzmaßnahmen für Verglasungen erforderlich, kann dies beispielsweise durch Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten erfüllt werden. Anmerkung: Es wird auf § 37, Abs. (2) Musterbauordnung (MBO) bzw. die entsprechende Formulierung der jeweils geltenden LBO hingewiesen.“

Alte Forderungen gelten weiter

Der Verband Fenster + Fassade (VFF) kommentiert die Formulierung mit der Aussage, dass hinsichtlich der Frage nach Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe die Anforderungen damit unverändert gegenüber der bisherigen Regelung bleiben.

„Man muss kein Sicherheitsglas einsetzen, wo es die Verkehrssicherheit nicht erfordert“, so Frank Koos, Geschäftsführer für Normung, Technik und internationale Aktivitäten des VFF. Denn in § 37, Absatz 2 der Musterbauordnung heißt es: „Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können. Weitere Schutzmaßnahmen sind für größere Glasflächen vorzusehen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert.“

Verbände erarbeiten Hilfspapier

Damit stellt sich den ausführenden Betrieben zwangsläuftig die Frage nach den Beurteilungsregeln für die Verkehrssicherheit. Zur Auslegung der Formulierungen aus der DIN 18008 und der MBO erarbeiten darum die beteiligten Verbände ein Papier zur „Verkehrssicherheit bei bodentiefen Verglasungen ohne Absturzsicherung“.

Das Papier soll zur Veröffentlichung der DIN 18008 fertig sein, heißt es beim Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks. Damit solle den ausführenden Betrieben eine Klarstellung an die Hand gegeben werden, wie mit den aktuellen Regelungen in der Praxis umzugehen ist und eine weitgehende Anwendungssicherheit ermöglichen.

Mit der Veröffentlichung der DIN 18008- 1 und -2 ist nun in den nächsten Monaten zu rechnen. Die bauaufsichtliche Einführung erfolgt im Anschluss.

Den bebilderten Fachartikel als PDF-Datei herunterladen: Überarbeitung DIN 18008-1 und -2 abgeschlossen