Hadamar-Richtlinie überarbeitet
Die Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen wurde überarbeitet und im März 2019 veröffentlicht. Das anerkannte Nachschlagewerk hat sich in vielen Streitfällen als Grundlage für die Glasbeurteilung und die Schlichtung bewährt.
Laut Ausage des Instituts für Verglasungstechnik und Fensterbau mit Sitz in Hadamar ergänzen zahlreiche Firmen ihre AGBs mit der Richtlinie. Auch über die deutschen Grenzen hinaus besitze diese Richtlinie Akzeptanz und werde bei Aufträgen gesondert vereinbart.
1. Warum wurde die Richtlinie überarbeitet?
In der DIN EN 1279-1:2018-10 zu Mehrscheiben-Isolierglas (MIG) wurde das Konzept der Richtlinie in diese europäische Norm übernommen, jedoch wurden wesentliche Details zum Vorteil der Isolierglashersteller geändert. Der entscheidende Aspekt nach Norm ist der Betrachtungsabstand von drei Metern. Damit ist er wesentlich größer als in der Richtlinie, die nur einen Meter Abstand vorsieht. Somit können die Fehler im MIG schlechter entdeckt werden.
Die Urheber der Richtlinie (BIV, BF und VFF) waren sich einig, dass dies auf dem Markt ohnehin nicht akzeptiert wird, da die Anforderungen an den Betrachtungsabstand entsprechend einem Gewohnheitsrecht nicht einfach weg sind. Es war abzusehen, dass die Richtlinie trotz Norm zu Rate gezogen wird, da sie vertraglich über Jahre hinweg vereinbart wurde und auch im Internet jedem zugänglich ist. Folglich beschlossen die Verbände, die Richtlinie zu überarbeiten und damit ihren Stellenwert zu stärken. Die Richtlinie erfüllt mindestens die Anforderungen in Anhang F der EN 1279-1: 2018 und definiert ein Standardqualitätsniveau.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Beurteilungsrichtlinie ist die Bewertungsmöglichkeit weiterer Gläser neben dem Mehrscheibenisolierglas, z. B. Einfachglas, VSG, VG, ESG, TVG, beschichtete und eingefärbte Gläser sowie schaltbare und dimmbare Gläser. Darüber hinaus ermöglicht die Richtlinie, weitere Glasprodukte sinngemäß zu bewerten.
2. Welche elementaren Änderungen gibt es bei der visuellen Prüfung von Glas?
Die Beibehaltung des Betrachtungsabstandes von einem Meter wurde durch eine Zeitbegrenzung von bis zu einer Minute pro Quadratmeter zu prüfender Glasfläche ergänzt.
Ferner gibt es einen neuen Hinweis zu den Lichtbedingungen, der darauf abzielt, dass sich bei Änderungen der Beleuchtungssituationen in Räumlichkeiten, beispielsweise durch die Installation neuer Leuchtkörper, der optische Eindruck von Glas verändern kann. Hintergrund sind LED-Leuchtmittel, durch deren punktförmige Abstrahlung Fehler am Glas besser zu erkennen sind.
3. Was sind die wichtigsten Änderungen bezüglich der Zulässigkeiten?
So eindeutig erkennbar wie dieser Kratzer auf der Glasoberfl äche sind Beinträchtigungen der visuellen Qualität von Glas in vielen Fällen nicht. Foto: © Glas+Rahmen Zunächst wurden die Bezeichnungen der europäischen Norm angepasst.
- Falzzone F → R (engl. rabbet)
- Randzone R → E (engl. edge)
- Hauptzone H → M (engl. main)
Als Randzone gilt für Glaskanten < 500 mm wie bisher 1/10 der Glaskantenlänge, jedoch für größere Abmessungen max. 50 mm der sichtbaren Fläche am Rand.
Die Zulässigkeiten wurden größtenteils beibehalten, jedoch wurde die Bewertungstabelle neu strukturiert. Bisher war die Tabelle nach Falzzone, Randzone und Hauptzone gegliedert, nunmehr nach Art der Fehler:
- Tabelle 1 zur zulässigen Anzahl der punktförmigen Fehler
- Tabelle 2 zur zulässigen Anzahl von Rückständen aus Punkte und Flecken
- Tabelle 3 zur zulässigen Anzahl von Kratzern
Die Zulässigkeiten beziehen sich auf Zweifach-Isolierverglasungen. Für monolithische Einfachgläser reduzieren sich die Werte in der Randzone und Hauptzone um 25 Prozent. Für Dreifach-Isolierglas, Verbundglas und Verbund- Sicherheitsglas erhöhen sich wie bisher die Werte um 25 Prozent je zusätzlicher Glaseinheit und je Verbundglaseinheit.
Neu ist auch der Hinweis zu geklebten Glaskonstruktionen. Um die Vorgaben der Zulassung bezüglich der Geometrie der Klebefuge einhalten zu können, sind in der Regel höhere Anforderungen erforderlich.
4. Gib es weitere wichtige Änderungen bezüglich der visuellen Glasqualität?
Die zulässigen Abweichungen der Parallelität der/des Abstandhalter(s) zur geraden Glaskante oder zu weiteren Abstandhaltern (z. B. bei Dreifach-Wärmedämmglas) betragen bis zu einer Kantenlänge von:
< 2,5 m → 3 mm
2,5 m – 3,5 m → 4 mm
> 3,5 m → 5 mm
Dabei dürfen die Abweichungen je 20 Zentimeter Kantenlänge zwei Millimeter nicht überschreiten.
Die als Hadamar-Richtlinie bekannte Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen hat sich in vielen Streitfällen als Grundlage der Beurteilung bewährt. Da die zunehmend größeren und technisch aufwändigen Verglasungen kostspieliger sind, erwarten die Kunden einen höheren Qualitätsstandard.
Auch das allgemeine Kundenverhalten tendiert zu einer höheren Bereitschaft zur Mängelrüge, da zunehmend für den hohen Preis eine absolut einwandfreie Qualität erwartet wird. Dabei wird der Aufwand für Herstellung, Lagerung und Transport der High-Tech-Gläser höher und fordert von den montierenden Firmen erhöhte Vorsicht, besseres Equipment und Spezialisten mit Know-how für die Verarbeitung der Produkte.
Die überarbeitete Richtlinie wird in die Technische Richtlinie Nr. 9 (TR 9) des Bundesinnungsverbandes des Glaserhandwerks integriert. Die Richtlinie mit dem Titel „Visuelle Prüf- und Bewertungsgrundsätze für Verglasungen am Bau“ wird ebenfalls neu aufgelegt und in Kürze erhältlich sein.
Von Ralph Matthis
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