(Foto: © Vössing)

Übergangsfrist UKCA bis 1.1.2023 verlängert

Fenster+Glas - Aktuell

September 2021

Laut Prüfstellen in England hat die UK-Regierung eine Verlängerung der Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte um ein Jahr, also bis zum 1. Januar 2023, beschlossen.

Bis dahin können in UK weiter fast alle Produkte mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden und das im Januar 2021 eingeführte Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ist somit bis dahin noch nicht zwingend notwendig.

Verlängerung nimmt Druck aus Vorgängen

Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert, und Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) sowie der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, zeigen sich erleichtert, da diese Verlängerung den Druck aus den Vorgängen nimmt.

"In mehreren Fällen laufen die Vorgänge durch die Überlastung der Prüfstellen in England sehr schleppend und der Termin 1.1.2022 wäre nicht zu schaffen gewesen", so Andrea Horsthemke.

Weitere Informationen: Der offizielle Text ist auf der UKAS-Website zu finden.