Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert, begrüßt die Entscheidung der britischen Regierung, die Übergangsfrist für die UKCA-Kennzeichnung zu verlängern. Das verschaffe den Herstellern die nötige Zeit für die Umstellung vom CE Zeichen auf das britische Zeichen.

Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert, begrüßt die Entscheidung der britischen Regierung, die Übergangsfrist für die UKCA-Kennzeichnung zu verlängern. Das verschaffe den Herstellern die nötige Zeit für die Umstellung vom CE Zeichen auf das britische Zeichen. (Foto: © PIV Velbert)

Längere Übergangsfrist für Bauprodukte-Kennzeichnung

Das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) meldet die Verlängerung der Frist für die UKCA-Kennzeichnung von Bauprodukten in Großbritannien bis zum 30. Juni 2025.

Bei der Sichtung der Homepage der britischen Regierung habe man in Erfahrung gebracht, dass nun auch die Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Bauprodukte um weitere zweieinhalb Jahre bis zum 30. Juni 2025 beschlossen worden ist, berichtet das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert PIV. Bis zu diesem Zeitpunkt können in UK weiter Produkte mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden.

Das im Januar 2021 eingeführte Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ist bis zum genannten Termin nicht zwingend notwendig. "Das PIV begrüßt diese Entscheidung, denn die Verschiebung der Übergangsfrist nun auch für Bauprodukte nimmt den Druck aus den Vorgängen und gibt den Herstellern die nötige Zeit für die Umstellung", so Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert.


Die offizielle Information der britischen Regierung dazu ist hier zu finden: https://www.gov.uk