Das geplante neue Hessische Naturschutzgesetz (HeNatG) sieht in § 37 zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen vor, unter anderem Glaskonstruktionen mit einer zusammenhängenden Glasfläche von mehr als 20 m² zu verbieten. Branchenverbände halten das weder für sachdienlich noch für praktikabel.

Das geplante neue Hessische Naturschutzgesetz (HeNatG) sieht in § 37 zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen vor, unter anderem Glaskonstruktionen mit einer zusammenhängenden Glasfläche von mehr als 20 m² zu verbieten. Branchenverbände halten das weder für sachdienlich noch für praktikabel. (Foto: © Vössing)

Verbändepapier kritisiert hessischen Gesetzentwurf

FASSADE - Aktuell

Februar 2023

Der BF und der VFF haben zusammen mit fünf weiteren Verbänden in einer Stellungnahme verdeutlicht, dass der Entwurf des geplanten neuen Hessischen Naturschutzgesetzes zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen weder sachdienlich noch praktikabel sei.

Das geplante neue Hessische Naturschutzgesetz (HeNatG) sieht in § 37 zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen vor, unter anderem Glaskonstruktionen mit einer zusammenhängenden Glasfläche von mehr als 20 m² zu verbieten. Dieser Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am 25. Januar 2023 in erster Lesung behandelt und dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, der am 8. März 2023 tagt, zur weiteren Beratung überwiesen.

Der Bundesverband Flachglas (BF) und der Verband Fenster + Fassade (VFF) haben jetzt zusammen mit fünf weiteren Verbänden in einer Stellungnahme verdeutlicht, dass dieser Entwurf weder sachdienlich noch praktikabel ist, und hat stattdessen schon erprobte Lösungen für vogelfreundliches Bauen mit Glas als Alternative zu der geplanten Regelung vorgestellt.

Regelungen in der Sache nicht zielführend

"Das Ziel der Verbesserung des Artenschutzes unterstützen wir uneingeschränkt", erläutern die beiden VFF-Geschäftsführer Frank Lange und Frank Koos. "Doch sind die in dem geplanten Entwurf vorgeschlagenen Regelungen weder in der Sache zielführend noch aufgrund der ungenauen Formulierungen umsetzbar."

Und BF-Geschäftsführer Jochen Grönegräs ergänzt mit einem Satz aus der Stellungnahme: "Für eine Lösung im Interesse von Vogelschutz gibt es jedoch andere wirksame Maßnahmen, die auch mit großflächigen Glaskonstruktionen umzusetzen sind und bereits erfolgreich angewendet werden."

Zahlreiche Lösungen zur Markierung von Gläsern

In der ausführlichen Stellungnahme heißt es dazu konkreter: "Neben der Möglichkeit vorgebauter Strukturen und feststehender Sonnenschutzvorrichtungen bietet unsere Branche zahlreiche Lösungen zur Markierung von Gläsern mit verschiedenen Technologien an, wie Siebdruck, Lasermarkierung, Beschichtungen oder Verwendung von Folien-Zwischenlagen mit entsprechenden Markierungen. An transparenten, aber dennoch wirksamen Beschichtungen wird, wie erwähnt, gearbeitet."

VFF und BF haben ihre hessischen Mitgliedsbetriebe gebeten, Landtagsabgeordnete aus ihrem Wahlkreis und nach Möglichkeit die Mitglieder des zuständigen Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in dieser Sache anzusprechen.

Zudem fordern die Verbände alle Branchenbetriebe und sonstige Betroffene auf: "Sollten Sie auch in anderen Bundesländern ähnliche Gesetzesinitiativen feststellen, geben Sie uns bitte entsprechende Informationen an vff@window.de".


Weitere Informationen: www.window.de