(Foto: © VFF)

Neues VFF-Merkblatt VOB.03

FASSADE - Aktuell

November 2019

Das VFF-Merkblatt VOB.03: 2019-10 "Maßnahmen zum Schutz von Fenstern, Türen und Fassaden während der Bauphase bis zur Abnahme“ wurde in der Arbeitsgruppe „VOB Merkblätter“ überarbeitet.

Dies geschah unter Regie des Ausschusses "VOB & Recht" und des Technischen Ausschusses des VFF in Zusammenarbeit mit zahlreichen Organisationen. Das Merkblatt (Ersatz für Ausgabe vom Juli 2014) dient der Klarstellung von unscharfen Definitionen in den bestehenden Regelwerken zum "Schutz der Leistung".

Dazu zählt die Abgrenzung der Leistungspflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer. Diese Abgrenzung der Verantwortlichkeiten sowie zusätzliche Lösungsvorschläge (z.B. Montagezargen) sollen helfen, Schäden in der Bauphase bis zur Abnahme zu vermeiden.

Anpassungen vorgenommen

Auslöser für die Bearbeitung waren umfangreiche Änderungen im BGB, relevanter Teile der VOB/C und im generellen Projektablauf. In diesem Zusammenhang wurden Anpassungen vorgenommen. So ermöglicht der neue § 650g des BGB die Zustandsfeststellung einer Leistung auch dann, wenn der Besteller die Abnahme unter Angabe von Mängeln verweigert.

Das Merkblatt in seiner Neufassung erläutert diese Möglichkeit, die das BGB bietet, ebenso wie die Neuerungen der VOB/C bei den für die Branche relevanten Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV). Hier bietet sich dem Auftragnehmer beispielsweise im Bereich der "Besonderen Leistungen" (Abschnitt 4.2) ein weiter gefasstes Spektrum an Leistungen, die gesondert abgerechnet werden können, als in den früheren Fassungen der VOB/C.

Angesichts dessen, dass ein immer früherer Einbau von Fenstern und Fassaden erwartet wird, ist im Rahmen des Projektablaufes auch der Einsatz von Montagezargen eine interessante Option, die das neue Merkblatt VOB.03 deutlich stärker als bisher in den Blick rückt.

Das neue VFF-Merkblatt VOB.03 nutzen

"Leider werden die Möglichkeiten der baurechtlichen Regelungen von den Unternehmen unserer Branche viel zu wenig genutzt", erklärt der VFF-Baurechtsexperte Markus Christoffel.

"Diese Erfahrung mache ich immer wieder bei den Anfragen, die mich erreichen. Ich kann nur appellieren: Nutzen Sie diese neuen, aber auch die bisher schon bestehenden Optionen zum Schutze ihrer Leistung. Und das heißt: Nutzen Sie das neue VFF-Merkblatt VOB.03!".

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