(Foto: © Hochschule Augsburg)

Experten-Dialog Baupraxis

FASSADE - Aktuell

September 2020

Am 20. Oktober lädt das Institut für Bau und Immobilie der Hochschule Augsburg zur Fachveranstaltung mit dem Thema "Die HOAI nach dem Paukenschlag des EuGH – was ändert sich, was bleibt?"

Mit der neuen Reihe "Experten-Dialog Baupraxis" geht das Institut für Bau und Immobilie (IBI) neue Wege der Kooperation mit dem Förderverein VFBI e. V. Einmal pro Semester wird ein Vortragsabend zu aktuellen Themen im Spannungsfeld zwischen Baupraxis und Baurecht angeboten, der sich gleichermaßen an Fachpublikum aus der Bauplanung und -ausführung sowie an die Jurisprudenz richtet.

Durch die Darstellung jeweils verschiedener Blickwinkel soll die Diskussion angeregt und der Dialog zwischen den Disziplinen gefördert werden.

Viel beachtetes Urteil des EuGH

In seinem viel beachteten Urteil vom 4. Juli 2019 zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutschen Regelungen zu Mindest- und Höchstsätzen für Planerhonorare für mit EU-Recht unvereinbar gehalten.

Der deutsche Gesetzgeber muss und wird Änderungen vornehmen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat inzwischen einen Entwurf zur künftigen Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG), der Ermächtigungsgrundlage der HOAI, vorgelegt.

Doch was bedeutet das für die Kosten in laufenden Projekten? Welche Folgen gibt es in laufenden Honorarprozessen? Ob weitere Inhalte der HOAI betroffen sind, ob auch Aufträge von privatrechtlichen Bauherrn erfasst werden und wie sich die Baubeteiligten und Juristen bei künftigen Vertragsgestaltungen, Auftragsvergaben und laufenden Abrechnungen darauf einstellen können, sind weitere brennende Fragen. Zahlreiche unterschiedliche Entscheidungen von Oberlandesgerichten liegen vor.

Bundesgerichtshof formuliert Fragenkatalog

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 14. Mai 2020 in mündlicher Verhandlung mit den Folgen des EuGH-Urteils zur Unionsrechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI befasst und nun wiederum dem EuGH einige relevante Fragen zur Klärung vorgelegt.

Er will wissen, ob die EU-Dienstleistungsrichtlinie unmittelbare Drittwirkung auf das Verhältnis zwischen Privaten entfaltet und zur Unwirksamkeit der Mindestsatzbindung in § 7 HOAI führt, sowie für den Fall, dass der EuGH diese Frage verneint, ob sich aus sonstigem Unionsrecht, insbesondere der Niederlassungsfreiheit ein Verbot der Mindestsatzbindung für die Honorare der Architekten und Ingenieure ergibt.

Falls dies bejaht würde soll der EuGH feststellen, ob ein solcher Verstoß zur Folge hat, dass die Regelungen über die Verbindlichkeit der Mindestsätze in laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen nicht mehr anzuwenden sind. Es bleibt also spannend.

Ziel der Veranstaltung am 20. Oktober in Augsburg ist, die Zukunft der HOAI aus unterschiedlichen Blickwinkeln und mit Informationen aus erster Hand zu beleuchten.

Vortragende sind:

Rebecca Schlimbach
Richterin am Landgericht und wissenschaftliche Mitarbeiterin Bundesgerichtshof Karlsruhe
"Die jüngste Rechtsprechung des BGH zeigt, dass die durch das EuGH-Urteil vom 4. Juli 2019 zu den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI aufgeworfenen Rechtsfragen nicht unmittelbar und ohne weitere Befassung des EuGH geklärt werden können."

Werner Seifert
Architekt, Diplom-Ingenieur (FH) und ö.b.u.v.Sachverständiger, Würzburg
"Noch am Tag der Entscheidung des EuGH vom 4. Juli 2019 zum Preisrecht der HOAI war medial zu lesen, dass der EuGH die HOAI beerdigt habe. Trifft dies zu? Eine differenzierte Sicht ist geboten."

Michael Keller
Architekt, Geschäftsführer NETHING Neu-Ulm
"Die vorhandene Planungsqualität ist auch weiterhin über ein entsprechendes Preisrecht abzusichern. Alle Beteiligten, aber speziell die Rechtsprechung, haben hier die Aufgabe, Klärung herbeizuführen und auftretende Unsicherheiten zu vermeiden."

Veranstaltungsablauf:
18:00 Uhr Eintreffen der Teilnehmer/innen und Get together
18:30 bis ca. 20:30 Uhr Vorträge und Diskussion
Danach Ausklang mit Zeit zum Austausch und Networking

Teilnahmegebühren:
Präsenzteilnahme 50 Euro
Präsenzteilnahme Mitglieder VFBI 40 Euro
Studierende kostenfrei
Online-Teilnahme 40 Euro
Online-Teilnahme Mitglieder VFBI 30 Euro

Veranstaltungsort:
Hochschule Augsburg. Campus Brunnenlech, Gebäude C Raum C 1.22 "Alte Mensa"

Hygiene-Regeln:
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Teilnehmer und Mitarbeiter wird darum gebeten, folgende Sicherheits- und Hygieneregeln zu beachten:
- Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Teilnehmern
- Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes sowie während der gesamten Veranstaltung ist ein Mundschutz zu tragen.
- Der Zugang zu der Veranstaltung kann trotz gültigem Ticket untersagt werden, wenn Teilnehmer/innen am Veranstaltungstag an unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere leiden oder Kontakt zu bestätigten COVID-19- Fällen in den 14 Tagen vor der Veranstaltung hatten.

Anmeldung und weitere Informationen: https://eveeno.com/expertendialog-baupraxis

Die Zugangsdaten für die Teilnahme Online werden zeitnah vor der Veranstaltung per E-Mail zur Verfügung gestellt. Teilnehmende Rechtsanwälte erhalten eine Fortbildungsbescheinigung gemäß § 15 FAO im Umfang von zwei Zeitstunden. Die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ist beantragt.