Betroffen von der neuen EU-Verordnung sind auch zum Öffnen und für den Komfort eingesetzte Geräte an Fenstern, Türen, Toren und für Sonnenschutzvorrichtungen.

Betroffen von der neuen EU-Verordnung sind auch zum Öffnen und für den Komfort eingesetzte Geräte an Fenstern, Türen, Toren und für Sonnenschutzvorrichtungen. (Foto: © Vössing)

EU-Verordnung für motorbetriebene Gebäudekomponenten

FASSADE - Aktuell

April 2024

Motorbetriebene Gebäudekomponenten unterliegen ab dem 9. Mai 2025 der EU-Verordnung (EU) 2023/826. zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen. Ein FAQ-Dokument von Fachverbänden bietet Hilfestellung bei der Umsetzung.

Die EU-Verordnung legt erstmals Mindestanforderungen für den Energiebedarf von motorbetriebenen Gebäudekomponenten im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb fest und gilt für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme entsprechender Komponenten.

Dazu gehören auch zum Öffnen und für den Komfort eingesetzte Geräte an Fenstern, Türen, Toren und Sonnenschutzvorsichtungen.

FAQ-Dokument erstellt

Um Fragen zur Verordnung schnellstmöglich zu beantworten, haben der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB), der Verband Fenster + Fassade (VFF) und der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) gemeinsam ein FAQ-Dokument erstellt, das als Hilfestellung bei der Umsetzung der Verordnung dienen soll.

Alle Angaben und Empfehlungen dieser FAQ beruhen auf dem Kenntnisstand bei Drucklegung (März 2024). Eine Rechtsverbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden.


Weitere Informationen: Das FAQ-Dokument findet sich auf den Internetseiten der beteiligten Verbände. Beim FVSB steht der Link unter https://www.fvsb.de/Presse/, beim VFF unter https://www.window.de unter "Downloads" im Bereich "Normung und Technik" und beim ZVEI unter https://www.zvei.org/themen/faq-zu-motorbetriebenen-gebaeudeelementen-in-der-eu-oekodesignverordnung.

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