Mit Rollladen, Raffstoren und Zip-Screens bietet das Unternehmen eine Vielzahl an Produkten, die sich durch Resourcen- und Energieeffizienz auszeichen.

Mit Rollladen, Raffstoren und Zip-Screens bietet das Unternehmen eine Vielzahl an Produkten, die sich durch Resourcen- und Energieeffizienz auszeichen. (Foto: © Folgner)

Folgner: Förderungs-Potentiale nutzen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird außenliegender Sonnenschutz staatlich gefördert.

Bedenkt man, dass 80 Prozent des Energieverbrauchs in den Haushalten für Heizung und Kühlung aufgewendet werden, sind hier große Einsparpotentiale gegeben. Ziel der EU ist es innerhalb der nächsten zehn Jahre die Renovierungsquote zu verdoppeln und so den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung bis 2030 um 18 Prozent zu reduzieren.

Die BEG ist deshalb ein wichtiger Schritt diese Zielsetzung zu erreichen. Die Förderung bezuschusst die Sanierung von Bestandsgebäuden, die älter als fünf Jahre sind, mit bis zu 15 Prozent. Um die Förderung zu erlangen ist neben der Antragsstellung auch ein Energieberater erforderlich, der eine technische Projektbeschreibung für das Sanierungsprojekt erstellt.

Die Realität zeigt, dass die Umsetzung und Erlangung der Förderung oftmals schwierig ist. Neben der Vielzahl an Beteiligten (Eigentümer, Fachbetrieb, Energieberater, Hersteller, Förderstelle), gestaltet sich der Prozess meist sehr langwierig. Hinzu kommt der Engpass durch die Energieberatung, Sanierungsprojekte kommen oft aufgrund langer Bearbeitungszeiten sehr spät zur Umsetzung.

Neu: Steuerliche Förderung

Die kontinuierlich aktualisierte Förder-Website informiert über die aktuellen Förderungen und wie man sie bekommt. Foto: © FolgnerDie kontinuierlich aktualisierte Förder-Website informiert über die aktuellen Förderungen und wie man sie bekommt. Foto: © Folgner

Hoffnung bringt die Möglichkeit der steuerlichen Förderung für energetische Gebäudesanierung. Über drei Jahre verteilt können 20 Prozent, max. 40 000 Euro - bei Sanierungskosten von insgesamt 200 000 Euro - von der Steuerschuld abgezogen werden.

Dies ist einfach durch die Anlage "Energetische Maßnahmen" in der jährlichen Steuererklärung zu erlangen. Erforderlich ist lediglich die Vorlage des Überweisungsbelegs über die Rechnungssumme mit schriftlicher Bestätigung des Fachhandwerkers, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Förderung kann zeitlich unabhängig für weitere Einzelmaßnahmen, in Bestandgebäuden älter als 10 Jahre, bis zum 1. Januar 2030 beansprucht werden. Ein Energieberater ist für die steuerliche Förderung nicht vorgeschrieben, aber bei umfassenden Gebäudesanierungen grundsätzlich zu empfehlen.

Hilfestellung über Förder-Website

Die aktuelle Website wird kontinuierlich aktualisiert und gibt einen umfassenden und verständlichen Einblick in die Förderungen, welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen und wie man zu den aktuellen Förderungen gelangt.

Neben der Darstellung der unterschiedlichen Förderungen werden die Förderprozesse erklärbar und für alle Beteiligten, von den Bauherren über die Mieter bis zum Energieberater, transparent. Alle für die Anträge erforderlichen technischen Unterlagen stehen als Download zur Verfügung.

Darüber hinaus steht Folgner im Rahmen des Service-Telefons für Fragen und Hilfestellungen zur Verfügung - ein einzigartiger Support, bei dem einmal mehr die große Kundennähe wie auch das Nachhaltigkeits- und Qualitätsversprechen von Folgner sichtbar wird.


Weitere Informationen: www.folgner-rolladen.de