Dipl.-Ing. Matthias Möller, Dipl.-Ing. Harald Becker und Jochen Groth (Vorsitzender der Fachgruppe Bautechnik) (von links nach rechts) (Quelle: ITRS)

Erfolgreiches ITRS-Seminar

Fast 90 Teilnehmer und Teilnehmerinnen verfolgten in Fulda die Seminarreihe „Neuregelungen und rechtliche Bewertungen im Bereich Zelte“ des Industrieverband Technische Textilien – Rollladen – Sonnenschutz e.V. – ITRS e.V.

ITRS-Präsident Wolfgang Rudorf-Witrin nutze die Begrüßung, um den Anwesenden einen Überblick über den ITRS und die Aktivitäten der ausrichtenden Fachgruppe Bautechnik zu verschaffen. "Weg vom reinen Image des Schützenzeltes – das Zelt kann wesentlich mehr!", lautete sein Statement im Hinblick auf die umfangreichen technischen Spezifikationen.

Appell an die Teilnehmer

Jochen Groth, Vorsitzender der ITRS-Fachgruppe Bautechnik, erläuterte Programm und Hintergründe der Veranstaltung. "Fragen und Diskussionen sind ausdrücklich erwünscht", so sein Appell an die Teilnehmer. Die machten im Laufe des Tages auch regen Gebrauch davon.

Normenwechsel bei der DIN EN 13782 "Fliegende Bauten – Zelte – Sicherheit" - was ist zu beachten: DIN EN 13782-2015-06 löst DIN EN 13782 2006-05 ab. Dipl.-Ing. Harald Becker, Referatsleiter des Referats Fliegende Bauten der LGA Bayern, referierte zu diesen Themen. Anhand einer Gegenüberstellung der alten DIN EN 13782 zur neuen stellte er anschaulich die Änderungen, bzw. Neuerungen, dar. Gibt es Übergänge zur sogenannten Schaustellernorm 13814, ergeben sich wesentliche technische Änderungen auf Grund der Normenumstellung und wenn ja, welche? Becker hatte zu allem die passenden Auskünfte parat.

Wichtige rechtliche Erläuterungen

Dipl.-Ing. Matthias Möller, u. a. Beauftragter für Fliegende Bauten der Deutsche Theatertechnische Gesellschaft e.V., Bonn, erläuterte in seinem Vortrag "Veranstaltungstechnik und Fliegende Bauten - aktuelle Regelungen und Qualitätsstandards". Was beinhalten die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft? Was sagt die Betriebssicherheits-Verordnung aus? Auch er stand den Anwesenden Rede und Antwort.

Konrad Hochhausen, Verwaltungsrechtler mit Kanzlei in Köln, begleitete die Referate mit wichtigen rechtlichen Erläuterungen. Auch wies er darauf hin, dass derzeit Bestandsschutz rechtlich geklärt wird. Die Wichtigkeit eines kollegialen Austauschs hob Konrad Hochhausen letztendlich hervor: "Nur so können Problemfälle aufgezeigt und Lösungen rechtlich sicher erarbeitet werden."

Gute Beteiligung und aktive Mitarbeit

Am Rande der Veranstaltung stellten ITRS-Mitglieder Produkte vor. Versicherungen für Fliegende Bauten sowie "Die Partybank für Anspruchsvolle" zum Aufklappen, anlehnen und entspannen, sorgten für Aufmerksamkeit.

Präsident Wolfgang Rudorf-Witrin und der Fachgruppenvorsitzende Jochen Groth zeigten sich sehr zufrieden über die gute Beteiligung und die aktive Mitarbeit. "Die große Teilnehmerzahl zeigt, dass die Branche Informationen benötigt. Der ITRS konnte wieder einmal einen wichtigen Beitrag leisten", so Wolfgang Rudorf-Witrin.

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