Handwerk

Das Logistikzentrum der Hermann Otto GmbH mit geklebter Holz-Glas-Fassade. (Bild: Hermann Otto GmbH)

Wie sag ich’s meiner Bauaufsicht?

Die stellvertretende Leiterin der notifizierten Produktzertifizierungsstelle beim ift Rosenheim, Karin Lieb, zeigt einen Weg, den das deutsche Baurecht beschreibt, um neue Systeme zur Marktreife zu bringen.

 

Das beispielhaft dargestellte System ist patentrechtlich geschützt und darf nur durch autorisierte Lizenznehmer verwendet werden.

1. Baurechtliche Situation in Deutschland

 
– Die Liste der Technischen Baubestimmungen enthält technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile. Diese sind allgemein verbindlich; ihre Einhaltung wird von den Landesbauordnungen ausdrücklich gefordert und Abweichungen sind genehmigungspflichtig. Wenn nun einzelne Bauvorhaben in Teilbereichen von den Forderungen der LTB abweichen, so darf auch über eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) diese Abweichung bewertet werden. Eine ZiE wird von der obersten Baubehörde des Landes erstellt, in dem das Gebäude errichtet wird, und gilt nur für das eine Bauvorhaben.
 
– Alle Landesbauordnungen nennen als Voraussetzung für die Verwendbarkeit von Bauprodukten und Bauarten dieselben Bauregellisten (BRL), die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) im Einvernehmen mit den Obersten Baubehörden herausgegeben werden.


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