(Foto: © Vössing)

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Reparatur Schaufensterverglasungen

Besteht bei der Reparatur von Schaufensterverglasungen Bestandsschutz? Auf fünf wichtige Fragen zu diesem Thema gibt der folgende Artikel Antworten.

Bei der Reparatur von Schaufenstern ist die Verwendung der Glasarten in den Anforderungen der DGUV und der Arbeitsstättenrichtlinie beschrieben. Speziell für Verglasungen unterhalb eines Querriegels und bei bodentiefen Verglasungen wird Sicherheitsglas gefordert, wenn diese zugänglich und nicht durch Geländer oder Gitter geschützt sind.

In den Fällen, in denen Sicherheitsglas gefordert wird, handelt es sich um sicherheitsrelevante Bereiche, bei denen die aktuellen Anforderungen zu berücksichtigen sind. Hier besteht kein Bestandsschutz.

Den kompletten Fachartikel können Sie hier herunter laden: Reparatur Schaufensterverglasungen