Dezidierte Vorgaben für die Verwendung von Punkthaltern finden sich in Teil 3 der DIN 18008.

Dezidierte Vorgaben für die Verwendung von Punkthaltern finden sich in Teil 3 der DIN 18008. (Foto: © Vössing)

Punktgelagerte Verglasungen

Punkthalter sind heute in vielen Bereichen nicht mehr wegzudenken. Sie erfüllen zuverlässig und dezent ihre Aufgabe, behindern dabei kaum den freien Durchblick und ermöglichen leicht anmutende Glaskonstruktionen mit freien, sichtbaren Glaskanten.

1. Wo werden Punkthalter geregelt?

Punkthalter für Verglasungen werden in der DIN 18008-3 definiert und geregelt. Die Norm unterteilt den Begriff Punkthalter in Teller- und Klemmhalter. Für Punkthalter wird im Teil 3 der DIN 18008 gefordert, dass diese aus Stahl, Aluminium oder nichtrostendem Stahl bestehen müssen. Je nach der Belastung der Punkthalter müssen eventuell geeignete Korrosionsschutzmaßnahmen ergriffen werden, um ein Oxidieren zu vermeiden.

Bild 1: Prinzipdarstellung des Klemmhalters Foto: © Institut für Verglasungstechnik und Fensterbau e.V. / Stefan WolterBild 1: Prinzipdarstellung des Klemmhalters Foto: © Institut für Verglasungstechnik und Fensterbau e.V. / Stefan Wolter

Die Anforderungen für Tellerhalter geben einen Mindestdurchmesser von 50 mm und einen Glaseinstand von mind. 12 mm, auch im verformten Zustand der Konstruktion, vor.

Für Klemmhalter wird ein Glaseinstand von mind. 25 mm und eine Klemmfläche von 1.000 mm² gefordert. Bei dem Glaseinstand ist zu beachten, dass dieser von der Scheibe mit dem geringsten Einstand gemessen wird (siehe Bild 1).

2. Welche Anforderungen gibt es an die Verglasung?

Die Norm stellt an die Verglasungen unterschiedliche Anforderungen. Für die Verwendung von Verbundsicherheitsglas (VSG) wird eine 0,76 mm dicke PVB-Folie vorgegeben. Die Glasscheiben im Verbund dürfen in ihrer Dicke höchstens um den Faktor 1,7 voneinander abweichen.

Für Glasbohrungen wird die Kantenqualität einer "Geschliffenen Kante" gefordert. Die Ränder sind mit einer Fase von 0,5 - 1,0 mm und einem Winkel von 45° zu fasen. Ein eventueller Kantenversatz der Bohrungen darf nicht mehr als 0,5 mm betragen.

Für Bohrungen und Ausschnitte wird ein Mindestabstand vom Glasrand und zwischen den Bohrungen bzw. den Ausschnitten von 80 mm vorgegeben. Die Bohrungen dürfen maximal 300 mm vom Rand entfernt sein. Bohrungen und Ausschnitte, die sich in dem von den äußeren Haltern vergebenen Innenbereich befinden (siehe Bild 2) sind nur zulässig, wenn sie für Tellerhalter benötigt werden. Sonstige Bohrungen und Ausschnitte sind nicht zulässig.

Bild 2: Innenfläche bei Horizontalverglasung Foto: © Institut für Verglasungstechnik und Fensterbau e.V. / Stefan WolterBild 2: Innenfläche bei Horizontalverglasung Foto: © Institut für Verglasungstechnik und Fensterbau e.V. / Stefan Wolter

Für Horizontal- und Vertikalverglasungen stellt die Norm unterschiedliche Anforderungen. Für Horizontalverglasungen, die mit Tellerhalter gelagert werden, darf nur VSG aus mind. 2 x 6 mm TVG und einer 1,52 mm dicken PVB-Folie verwendet werden. Für Vertikalverglasungen, die durch Klemm- oder Tellerhalter gehalten werden, darf ein VSG aus ESG, ESG-H oder TVG verwendet werden.

Für Vertikalverglasungen, die mit Klemmhalter gelagert werden, dürfen außerdem ESG-H mit mind. 6 mm Dicke, ein VSG aus Floatglas oder ein Mehrscheiben-Isolierglas aus ESG-H, TVG, FG oder VSG aus ESG, ESG-H, TVG oder Floatglas verwendet werden. Die Norm lässt ein VSG aus Floatglas zu, jedoch ist der Einsatz von Floatglas in Kombination mit Klemmhaltern kritisch zu sehen, da es hier schnell zu einem Glasbruch kommen kann.

3. Regelt der Teil 3 der DIN 18008 ausschliesslich punktgelagerte Verglasungen?

In Teil 3 wird auch eine kombinierte Lagerungsart aus Punkt- und Linienlagerung beschrieben. Dabei ist eine Seite gemäß der Vorgaben der DIN 18008-2 zu lagern. Gemäß Teil 2 muss eine linienförmige Lagerung durchgehend wirksam gegen Druck und Sog sein und einen Mindestglaseinstand von 10 mm aufweisen.

Der Abstand zwischen Linienlager und Tellerhaltern darf maximal 1.200 Richtlimm betragen (siehe Bild 3). Für die Tellerhalter gelten hierbei ebenfalls die bereits genannten Abstände von 80 bis 300 mm zum Glasrand.

4. Gibt es in der Norm schon nachgewiesene Aufbauten?

Bild 3: Prinzipdarstellung der Kombination Linien- und Punkthalter Foto: © Institut für Verglasungstechnik und Fensterbau e.V. / Stefan WolterBild 3: Prinzipdarstellung der Kombination Linien- und Punkthalter Foto: © Institut für Verglasungstechnik und Fensterbau e.V. / Stefan Wolter

In der DIN 18008-3 gibt es Tabelle 2, die Glasaufb auten mit nachgewiesener Resttragfähigkeit bei einem rechtwinkligem Stützraster beschreibt. Bei Einhaltung dieser Vorgaben muss noch zusätzlich die Gebrauchstauglichkeit, also die Durchbiegung der Verglasung berücksichtigt bzw. nachgewiesen werden.

Die Durchbiegungsgrenze liegt bei 1/100 der maßgebenden Stützweite. In Teil 3 werden zwar Klemmhalter beschrieben, jedoch keine Glasaufb auten vorgegeben. Daraus ergibt sich, dass für jede durch Klemmhalter gelagerte Verglasung ein Nachweis benötigt wird.

5. Wird der Teil 3 der DIN 18008 überarbeitet?

Nachdem die Überarbeitung der Teile 1 und 2 der DIN 18008 beendet ist, beginnt nun die Überarbeitung der Teile 3 - 5. Dies wurde in der letzten Sitzung des zuständigen Normenausschusses beschlossen, sodass in der nächsten Sitzung die ersten Vorschläge besprochen werden.

Hier hat der Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks bereits seine Vorschläge eingereicht. Unter anderem ist es beabsichtigt, auch Glasaufbauten für Klemmhalter zu beschreiben.

Von Stefan Wolter


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