Schlösser und Beschläge haben einen großen Einfluss auf die Klassifizierung von feuerhemmenden Bauelementen wie Fenstern, Türen und Toren. (Bild: ift)

Schlösser und Beschläge haben einen großen Einfluss auf die Klassifizierung von feuerhemmenden Bauelementen wie Fenstern, Türen und Toren. (Bild: ift)

Beschläge für feuer-hemmende Bauelemente

Im Hinblick auf Nachweise und Austauschbarkeit müssen Verarbeiter im Kontext der EN 16034 und EN 16035 einige Neuerungen beachten. Dies betrifft zum Beispiel die Leistungsbeschreibung.

Im Objektbereich und öffentlichen Gebäuden zählt der bauliche Brandschutz zu den wichtigsten Anforderungen, bei denen die notwendigen Nachweise bereits in der Angebotsphase dem Architekten oder Bauherren vorgelegt werden müssen. Beim baulichen Brandschutz kommt es besonders auf die „inneren“ Werte der Konstruktion inkl. aller Details an, zu denen neben den Profilen, Dichtung auch die Beschläge zählen. Mit der Einführung der Produktnorm EN 16034 ist eine europaweite CE-Kennzeichnung seit November 2016 möglich.

Es ändern sich aber auch die Verwendung, die Nachweise sowie die Regeln zum Austausch von Beschlägen und Schlössern. Diese sollte der Metallbauer kennen, um hierfür die notwendigen Prüfzeugnisse und Zertifikate zu aktualisieren und von den Beschlagherstellern anzufordern. Danach kann die Abstimmung mit einer erfahrenen und kompetenten notifizierten Produktzertifizierungsstelle (NPZ) erfolgen, die in Zukunft über die Verwendbarkeit der Beschläge entscheidet.

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