Neuer Besucherrekord: 237 Teilnehmer zählte die diesjährige Fensterfachtagung von Tischler NRW in Lünen. (Foto: © Tischler NRW)

Neuer Besucherrekord: 237 Teilnehmer zählte die diesjährige Fensterfachtagung von Tischler NRW in Lünen. (Foto: © Tischler NRW)

Volles Haus bei der Fensterfachtagung in NRW

Rund 240 Teilnehmer informierten sich Ende Januar 2019 bei der Fensterfachtagung von Tischler NRW in Lünen über Neuheiten rund um die Fensterfertigung und -montage.

Die Fensterfachtagung von Tischler NRW gehört seit vielen Jahren zu den bestbesuchten Veranstaltungen des Verbandes. So viele wie in diesem Jahr haben sich jedoch zuvor noch nie angemeldet:

237 Teilnehmer brachten den Hansesaal in Lünen Ende Januar 2019 an seine Kapazitätsgrenzen. Zwischen den Fachvorträgen konnten sie sich bei insgesamt 14 Ausstellern über Produkte und Dienstleistungen rund um die Fensterfertigung und -montage informieren.

Aktuelle Entwicklungen rund um DIN 18008

Die Herausforderungen durch Gesetze, Normen und Richtlinien bildeten in diesem Jahr einen Schwerpunkt der Fensterfachtagung. Frank Koos vom Verband Fenster und Fassade berichtete von den aktuellen Entwicklungen rund um die DIN 18008 (Glas im Bauwesen), bei der es vor allem um die Frage geht, ob bei bodentiefen Fenstern Sicherheitsglas zur Pflicht wird.

HandwerkDie Diskussionen um den Normenentwurf halten weiter an. Aus Sicht des Bundesverbandes Tischler Schreiner Deutschland verzögert sich die Veröffentlichung der Norm voraussichtlich um mindestens weitere sechs Monate und es sind erneut Änderungen im kommenden Einspruchsverfahren denkbar.

Ausführenden Betrieben wird empfohlen, dass sie gegebenenfalls ihre Kalkulationsgrundlage, zum Beispiel im Angebot, klar benennen (Kalkulation auf Basis der aktuellen Regelungen) und auf gegebenenfalls notwendige Mehrkosten bei baurechtlicher Einführung einer geänderten Formulierung hinweisen. Natürlich kann auch jetzt schon Glas mit bruchsicherem Verhalten angeboten werden.

Rechtssicherer Umgang mit Kunden

Der Rechtsanwalt Götz Michaelis widmete sich auf unterhaltsame Art und Weise wichtigen Punkten aus dem Baurecht. Bei seinen Tipps rund um den rechtssicheren Umgang mit Geschäfts- und Privatkunden ging es auch um das Thema Mängel. "Zum Zeitpunkt der Abnahme müssen die geltenden anerkannten Regeln der Technik erfüllt sein", erinnerte Michaelis.

Gerade bei längeren Bauvorhaben kann es während der Bauphase vorkommen, dass sich die geltenden Regeln ändern. Um hier nicht in eine Abseitsfalle zu laufen, hat der ausführende Betrieb die Möglichkeit, beim Auftraggeber einen Bedenkenhinweis anzubringen und ggf. einen Nachtrag zum Auftrag zu verhandeln und so ein neues Bau-Soll zu definieren. Der Bedenkenhinweis, so erklärte Michaelis, müsse klar, unmissverständlich und schriftlich erfolgen.

Anforderungen an den Rollladen- und Sonnenschutz

Die Übermittlung per E-Mail scheidet somit aus und auch von einem Einschreiben mit Rückschein rät der Rechtsanwalt ab: "Dies bescheinigt nur, dass etwas zugestellt wurde – aber nicht was." Die sicherste Zustellmethode für solche Bedenkenhinweise sei ein Gerichtsvollzieher.

Außerdem gab bei der Tagung Glasermeister Jan Eiermann vom Fachverband Glas Fenster Fassade aus Baden-Württemberg einen Überblick über die fachgerechte Ausführung von Boden- und Fensterbankanschlüssen. Zum Abschluss widmete sich der Sachverständige Olaf Vögele den Anforderungen an den Rollladen- und Sonnenschutz.

www.tischler.nrw