(Bild: VFF)

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VFF-Merkblätter zur Instandhaltung überarbeitet

Das VFF Merkblatt WP.02: 2016-11 und die dazu gehörigen Mitgliederinformationen WP.01 und WP.03 wurden überarbeitet und an die Anforderungen des Verbraucherschutzes angepasst.

Fenster, Türen und Fassaden benötigen zum Erhalt der Nutzungssicherheit und Gebrauchstauglichkeit eine regelmäßige Instandhaltung bereits während der Gewährleistungszeit. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Teilbereiche Wartung/Pflege und Inspektion. Instandhaltung ist in der Regel nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen des Fenster-, Tür- und Fassadenherstellers.

Der Betreiber muss sich daher unter Berücksichtigung der Benutzerinformationen selbst darum kümmern. Er kann aber auch die Durchführung der Wartung und Inspektion beispielsweise demjenigen durch Abschluss eines Wartungsvertrages übertragen, der die Fenster oder Türen montiert hat.

An aktuelle Gesetzgebung angepasst

Das Merkblatt WP.02 „Instandhaltung von Fenstern, Fassaden und Außentüren - Wartung/Pflege & Inspektion: Maßnahmen und Unterlagen“ bildet mit der VFF Mitgliederinfo WP.01: 2016-11 „Instandhaltung von Fenstern, Fassaden und Außentüren - Wartung/Pflege & Inspektion: Hinweise für den Vertrieb“ und der VFF Mitgliederinfo WP.03: 2016-11 „Instandhaltung von Fenstern, Fassaden und Außentüren - Wartung/Pflege & Inspektion: Wartungsvertrag“ eine zusammengehörige Reihe von Instandhaltungs-Informationen. Sie ersetzen die Ausgaben vom Mai 2007.

Die Überarbeitung dieser Reihe wurde erforderlich, um die Informationen an die aktuelle Gesetzgebung zum Verbraucherschutz anzupassen, der Informationspflichten bei Verbraucherverträgen vorschreibt. Dazu wurde ein Kapitel in WP.01 ergänzt. Neben zusätzlichen Informationen hat eine Widerrufsbelehrung zu erfolgen bei einem Außergeschäftsraumvertrag oder Fernabsatzvertrag oder wenn ein Widerrufsrecht eingeräumt werden soll.

Auch Muster-Wartungsvertrag angepasst

Zur Angebotsabgabe muss daher jetzt unterschieden werden, ob es sich an Nicht-Verbraucher - zum Beispiel Unternehmen - oder Verbraucher - zum Beispiel „Häuslebauer“ - richtet. Die Formulierungsvorschläge zum Angebot wurden in den Anlagen von WP.01 entsprechend erweitert. Auch der Muster-Wartungsvertrag in WP.03 wurde angepasst. Im VFF Merkblatt WP.02 waren dazu keine Änderungen nötig, weshalb man sich hier auf geringfügige Anpassungen beschränkt hat.

WP.02 erhält den Status eines Merkblatts, da es an den Auftraggeber zu übergeben ist, während WP.01 und WP.03 als Informationen für den Auftragnehmer - also beispielsweise den Fensterhersteller - gedacht sind. Bei den darin angebotenen Mustertexten muss der Auftragnehmer erst noch eigene Anpassungen vornehmen, bevor die Informationen an den Auftraggeber gehen können. Weitere Details finden sich in den Dokumenten.

Das VFF-Merkblatt WP.02: 2016-11 „Instandhaltung von Fenstern, Fassaden und Außentüren - Wartung/Pflege & Inspektion: Maßnahmen und Unterlagen“ sowie die auch für Nichtmitglieder erhältlichen Mitgliederinformationen WP.01:2016-11 und WP.03:2016-11 können über den Online-Shop des VFF unter shop.window.de bestellt werden. Die Schutzgebühr für das Merkblatt und die Mitgliederinformationen beträgt jeweils 19,- Euro. Mitglieder des VFF und der Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V. erhalten je ein Exemplar kostenlos und weitere Exemplare zum Sonderpreis.

Verband Fenster + Fassade (VFF)

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