Bruchbild von Einscheibensicherheitsglas (ESG). (Bild: BIV)

Bruchbild von Einscheibensicherheitsglas (ESG). (Bild: BIV)

Sicherheitsglas in der DIN 18008

Der Bundesverband Flachglas e.V. (BF) meldet, dass der Normenausschuss NA 005-09-25 AA die Arbeiten am Teil 1 der DIN 18008 abgeschlossen und der Veröffentlichung als Entwurf zugestimmt hat.

In der Mitteilung des BF in seinem jüngsten Newsletter vom 27. März heißt es wörtlich: „Die Anforderung `Sicherheitsglas unter 0,80 m` ist im Kapitel 5.1.5 nun wie folgt definiert: Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 m über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen.`

`Sicherheit mit Glas – Anforderungen an Glasbauteile`

Was `sicheres Bruchverhalten` ist, wird – nach entsprechender Vorarbeit des BF-Arbeitskreises `Sicherheitsglas` - wie folgt definiert: `Sicheres Bruchverhalten liegt vor, wenn die Bruchstücke zusammengehalten werden und nicht zerfallen oder wenn ein Zerfall in eine große Anzahl kleiner Bruchstücke erfolgt. Anmerkung 1 zum Begriff: Das Bruchverhalten von Glas gilt als sicher, wenn es die Normen für Sicherheitsglas erfüllt, z. B. Einscheibensicherheitsglas (DIN EN 12150 und DIN EN 14179) und Verbundsicherheitsglas (DIN EN 14449). Drahtglas besitzt kein sicheres Bruchverhalten.`“

Des Weiteren meldet der BF in seinem Newsletter: „Gleichzeitig hat auch das Schweizerische Institut für Glas am Bau SIGAB seine neue Richtlinie 002 `Sicherheit mit Glas – Anforderungen an Glasbauteile` herausgebracht; ein Hilfsmittel, um Bauteile mit Glas bereits richtig zu projektieren bzw. zu planen.

Darin heißt es zur Anwendung von Sicherheitsglas: `Für Verglasungen mit Glas unterhalb der Mindesthöhe von 1,0 m ab begehbarer Fläche ist aus Gründen des Personenschutzes angriffsseitig Sicherheitsglas anzuordnen. Je nach Zugänglichkeit ist dies sogar beidseitig sicherzustellen (z. B. EG-, Balkon- oder Terrassenverglasungen).“

Bundesverband Flachglas e.V.