RAL-Gütezeichen Schutzbeschläge. (Foto: © Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge)

RAL-Gütezeichen Schutzbeschläge. (Foto: © Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge)

Erweiterung der RAL Gütesicherung

An Schutzbeschläge werden verschiedene Anforderungen gestellt, vor allem an ihre einbruchhemmende Wirkung.

So haben die Mitglieder der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge kürzlich die bestehenden Güte- und Prüfbestimmungen ergänzt und überarbeitet.

Die Neufassung der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 607/6 berücksichtigt die Weiterentwicklung in der Europäischen und Nationalen Normung, insbesondere die Europäische Norm für Einbruchhemmung DIN EN 1627 ff, die Europäische Norm für Türdrücker und Türknäufe DIN EN 1906 Anhang A und die Nationale Norm für Schutzbeschläge DIN 18257.

Bessere Orientierung bei der Produktauswahl

Die freiwilligen Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 607/6 gehen mit zusätzlichen Qualitätsanforderungen über die Festlegungen der zugrunde gelegten Europäischen Normen hinaus und sollen weiterhin die besondere Güte der Schutzbeschläge in den Vordergrund rücken. Das RAL-Gütezeichen kann deshalb nur von einem Hersteller erlangt werden, der die hier gestellten Qualitätsanforderungen von der Konstruktion bis hin zur Fertigung erfüllt.

Bereits seit 1990 sichern die Güte- und Prüfbestimmungen die Funktionstüchtigkeit, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit von Schutzbeschlägen. Mit dem RAL-Gütezeichen wird dies nachgewiesen und ausgezeichnet. So schafft das Gütezeichen eine bessere Orientierung bei der Produktauswahl.

Anders als bei einem einmaligen Nachweis werden nach RAL-GZ 607/6 hergestellte Produkte fortlaufend überwacht. Nur solche Produkte, welche eine Zertifizierung aufweisen, werden in die kriminalpolizeilichen Empfehlungslisten aufgenommen.

Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. 
Fachverband Schloß u. Beschlagindustrie e.V.

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