Erweiterung der RAL Gütesicherung
An Schutzbeschläge werden verschiedene Anforderungen gestellt, vor allem an ihre einbruchhemmende Wirkung.
So haben die Mitglieder der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge kürzlich die bestehenden Güte- und Prüfbestimmungen ergänzt und überarbeitet.
Die Neufassung der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 607/6 berücksichtigt die Weiterentwicklung in der Europäischen und Nationalen Normung, insbesondere die Europäische Norm für Einbruchhemmung DIN EN 1627 ff, die Europäische Norm für Türdrücker und Türknäufe DIN EN 1906 Anhang A und die Nationale Norm für Schutzbeschläge DIN 18257.
Bessere Orientierung bei der Produktauswahl
Die freiwilligen Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 607/6 gehen mit zusätzlichen Qualitätsanforderungen über die Festlegungen der zugrunde gelegten Europäischen Normen hinaus und sollen weiterhin die besondere Güte der Schutzbeschläge in den Vordergrund rücken. Das RAL-Gütezeichen kann deshalb nur von einem Hersteller erlangt werden, der die hier gestellten Qualitätsanforderungen von der Konstruktion bis hin zur Fertigung erfüllt.
Bereits seit 1990 sichern die Güte- und Prüfbestimmungen die Funktionstüchtigkeit, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit von Schutzbeschlägen. Mit dem RAL-Gütezeichen wird dies nachgewiesen und ausgezeichnet. So schafft das Gütezeichen eine bessere Orientierung bei der Produktauswahl.
Anders als bei einem einmaligen Nachweis werden nach RAL-GZ 607/6 hergestellte Produkte fortlaufend überwacht. Nur solche Produkte, welche eine Zertifizierung aufweisen, werden in die kriminalpolizeilichen Empfehlungslisten aufgenommen.
Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V.
Fachverband Schloß u. Beschlagindustrie e.V.
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